Sportförderung - Zuschüsse für Betriebs- und Unterhaltungskosten
Sportförderung - Zuschüsse für Betriebs- und Unterhaltungskosten
Textblöcke ein-/ausklappenSportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund sind, können auf Antrag für bestimmte Projekte Zuschussgelder der Stadt Braunschweig erhalten
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Braunschweig kann Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur jährlich auf Grundlage der Einzelansätze für Unterhaltungszuschüsse für Sportstätten und Teilnahme an Meisterschaften zweckgebundene, pauschalisierte Betriebs- und Unterhaltungszuschüsse gewähren.
Nicht gefördert werden Teile von Sportanlagen, die vorrangig kommerziellen Zwecken dienen.
Rechtsgrundlage
Die Dienstleistung richtet sich nach Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig.
Was sollte ich noch wissen?
Ein schriftlicher Antrag ist nur zu Beginn einer Förderung notwendig und muss nicht jährlich wiederholt werden. Dem Zuschussempfänger obliegt die Verpflichtung, Veränderungen im infrastrukturellen Bestand der Sportstätten der Stadt mitzuteilen.