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Abgeschlossenheitsbescheinigung


Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Wohnungs- und Teileigentum bilden zu können.

Leistungsbeschreibung

Um z.B. ein Mehrfamilienwohnhaus mit Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln zu können, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Der Antrag ist schriftlich bei der Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt zu stellen.

Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über den Link Abgeschlossenheitsbescheinigung in 5 Schritten.

Anlagen

  1. Lageplan oder Auszug aus dem Flurkartenwerk
  2. Eigentums- oder Erbbauberechtigungsnachweis

Von allen auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden:

  1. Grundrisszeichnungen vom Keller bis zum Spitzboden im Maßstab 1:100
  2. Schnittzeichnungen
  3. Sämtliche Ansichtszeichnungen

Bei einem Antrag in Papierform ist folgendes zu beachten:

  • Die Bauzeichnungen dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen.
  • Die Anlagen sind in mindestens zweifacher Ausfertigung einzureichen.
  • Erteilung eines Aufteilungsplanes mindestens 50,00 bis höchstens 400,00 Euro.
  • Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung 50,00 bis höchstens 400,00 Euro je Wohnung.

Befinden sich in einem bestehenden Gebäude mehr als 5 Wohnungen, ist eine Einreichung der Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Grundbuchamt nicht ohne eine vorliegende Genehmigung gem. § 250 Baugesetzbuch möglich. Der Antrag ist ebenfalls bei der Beratungsstelle Planen - Bauen – Umwelt einzureichen. Bitte benutzen Sie das hinterlegte Antragsformular.

Die Landesregierung hat durch Verordnung festgelegt, dass der elektronische Rechtsverkehr beim Grundbuchamt Braunschweig eröffnet ist. Notare haben daher im Regelfall Dokumente elektronisch zu übermitteln.