Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenEine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Wohnungs- und Teileigentum bilden zu können.
Leistungsbeschreibung
Um z.B. ein Mehrfamilienwohnhaus mit Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln zu können, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich bei der Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt zu stellen.
Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über den Link Digitale Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anlagen
- Lageplan oder Auszug aus dem Flurkartenwerk
- Eigentums- oder Erbbauberechtigungsnachweis
Von allen auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden:
- Grundrisszeichnungen vom Keller bis zum Spitzboden im Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen
- Sämtliche Ansichtszeichnungen
Bei einem Antrag in Papierform ist folgendes zu beachten:
- Die Bauzeichnungen dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen.
- Die Anlagen sind in mindestens zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
- Erteilung eines Aufteilungsplanes mindestens 50,00 bis höchstens 400,00 Euro.
- Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung 50,00 bis höchstens 400,00 Euro je Wohnung.