BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Wenn Sie einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden haben, müssen Sie diesen Fund anzeigen und im zuständigen Fundbüro oder bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben. Es ist das Fundbüro für Sie örtlich zuständig, wo der Gegenstand gefunden wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort.
Die Anzeige des Fundes muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, unter Angabe von Fundort und - zeit erfolgen.

Ausnahme:
Fundsachen, deren Wert 10 Euro nicht übersteigen, müssen nicht angezeigt werden, es handelt sich um so genannte Bagatellfunde. Der/Die Finder/in hat das Recht diese Gegenstände dennoch beim örtlich zuständigen Fundbüro abzugeben.

Das Fundbüro Braunschweig führt regelmäßig Versteigerungen von Fundgegenständen durch. Diese Versteigerungen findet aktuell im Frühjahr und im Herbst vor Ort in der Richard-Wagner-Straße 1, 38106 Braunschweig statt (näheres s. Download/Links). Bei den zu versteigernden Gegenständen handelt es sich um Gegenstände, die nicht abgeholt und noch von Wert sind.

Leistungsbeschreibung

  • Sie haben etwas verloren?
  • Sie haben etwas gefunden?
  • Sie wünschen Informationen zur Fundbüroversteigerung?

Was sind Fundsachen? 

  • Sachen, die im Besitz einer Person stehen und verloren gegangen sind. Verloren sind Sachen, die ohne Willen der Eigentümerin/des Eigentümers nicht nur vorübergehend abhandengekommen sind. 
  • Gestohlene Dinge, die von der stehlenden Person verloren oder weggeworfen worden sind.
  • Haus- und landwirtschaftliche Nutztiere sind auch Fundsachen und werden vom Tierschutz Braunschweig e.V. verwahrt.

Was sind keine Fundsachen?

  • Hinterlegte Sachen (z.B. Ausweisdokumente als Pfand im Rahmen einer Veranstaltung).
  • Geliehene oder öffentlich entsorgte Gegenstände, deren Besitz bewusst aufgegeben wurde (sog. herrenlose Sachen).
  • Wildtiere.

Was mache ich, wenn ich etwas verloren habe?

Zu aller erst, Ruhe bewahren! 

Zunächst suchen Sie bitte erst einmal zuvor zurückgelegte Wege nach dem verlorenen Gegenstand ab. Große Kaufhäuser in Braunschweig, wie z.B. GALERIA Braunschweig, IKEA oder auch die Schloss Arkaden haben eigene Annahmestellen für Fundgegenstände. Sollten die Gegenstände nicht zeitnah in deren Annahmestellen abgeholt werden, bringen die Kaufhäuser diese regelmäßig zur weiteren Verwahrung in das Fundbüro Braunschweig.

Selbstverständlich können Sie Kontakt zum Fundbüro Braunschweig aufnehmen und erfragen, ob Ihr verlorener Gegenstand dort abgegeben wurde. Eine genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes ist dabei zwingend notwendig. Nutzen Sie bitte hierzu untenstehende Kontaktmöglichkeiten. Zusätzlich können Sie online eine Verlustanzeige fertigen (s. Download/Links). 

Ich habe mein Portemonnaie verloren, was nun?

Sie sollten umgehend bei der Hotline 116 116 (kostenfrei aus dem Festnetz und allen Mobilfunknetzen) anrufen und Ihr Ausweisdokument, die Bankkarte oder Gesundheitskarte für unberechtigte Nutzung sperren lassen. 

Sofern das verlorene Portemonnaie bei Abgabe im Fundbüro Braunschweig noch Dokumente mit Personenbezug enthält und Sie, als Eigentümer/in, ebenfalls in Braunschweig wohnhaft sind, werden Sie vom Fundbüro Braunschweig über den Fund postalisch informiert. 

Sollten Sie nicht in Braunschweig wohnhaft sein, wird Ihr Portemonnaie samt Inhalt an das für Sie zuständige Fundbüro (an Ihrem Wohnort) weitergeleitet. Das zuständige Fundbüro benachrichtigt Sie dann über den Eingang des Fundgegenstandes.

Ich habe mein Ausweisdokument verloren, was nun?

Personalausweise mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion sollten umgehend telefonisch bei der Hotline 116 116 (kostenfrei aus dem Festnetz und allen Mobilfunknetzen) gesperrt werden. Dafür benötigen Sie das Sperrkennwort aus Ihrem Pin-Brief. 

Danach sollte die nächstgelegene Polizeidienststelle, sowie die Meldebehörde über den Verlust informiert werden. 

Sofern das verlorene Ausweisdokument beim Fundbüro Braunschweig abgegeben wurde und Sie, als Besitzer/in, ebenfalls in Braunschweig wohnhaft sind, werden Sie vom Fundbüro Braunschweig über den Fund postalisch informiert. 

Sollten Sie nicht in Braunschweig wohnhaft sein, wird Ihr Ausweisdokument an das für Ihren Wohnort zuständige Fundbüro weitergeleitet. Diese benachrichtigt Sie dann über den Eingang des Ausweisdokumentes.

Ich habe meinen Führerschein verloren, was nun?

Bei verlorenen Führerscheinen sollte der Ersatzführerschein erst nach ca. 5-6 Wochen nach Feststellung des Verlustes beantragt werden (s. Download/Links: Führerschein, Ersatz).

Sofern der verlorene Führerschein beim Fundbüro Braunschweig abgegeben wurde und Sie, als Besitzer/in, ebenfalls in Braunschweig wohnhaft sind, werden Sie vom Fundbüro Braunschweig über den Fund postalisch informiert. 

Sollten Sie nicht in Braunschweig wohnhaft sein, wird Ihr Führerschein an die ausstellende Behörde weitergeleitet. Diese benachrichtigt Sie dann über den Eingang des Führerscheins.

Ich habe meine Bankkarte/Gesundheitskarte verloren, was nun?

Sie sollten umgehend bei der 116 116 (kostenfrei aus dem Festnetz und allen Mobilfunknetzen) anrufen und Ihre Bankkarte/Gesundheitskarte für unberechtigte Nutzung sperren lassen. Danach informieren Sie bitte Ihr Bankinstitut/Ihre Krankenkasse über den Verlust.

Gefundene und im Fundbüro Braunschweig abgegebene Bankkarten/Gesundheitskarten werden umgehend an das ausstellende Bankinstitut bzw. die ausstellende Krankenkasse weitergeleitet. Daher können Sie direkt bei Ihrem Bankinstitut bzw. Ihrer Krankenkasse die Ausstellung einer neuen Karte beantragen. 

Ich habe mein Smartphone oder sonstiges elektronisches Gerät verloren, was nun?

Versuchen Sie als erstes das Gerät anzurufen bzw. zu orten. Sollte das nicht funktionieren, nutzen Sie bitte regelmäßig die Onlinesuche des Fundbüro Braunschweig (s. Download/Links). Dort werden täglich gefundene und abgegebene Gegenstände online gestellt. 

Bei Anfragen im Fundbüro Braunschweig ist es bei o.g. Gegenständen unbedingt erforderlich, eine detaillierte Beschreibung des Gerätes sowie einen Eigentumsnachweis in Form einer Seriennummer, SIM-Kartennummer, o.ä. vorzuhalten.

Ich habe meinen Schlüssel verloren, was nun?

Einige Tage abwarten und dann im Fundbüro telefonisch oder per E-Mail nachfragen mit möglichst genauer Beschreibung des Schlüsselbundes bzgl. Anzahl der Schlüssel, Schlüsselanhängern o. ä. Es kann bis zu 8 Wochen dauern, bis wir Ihren Schlüssel erhalten haben.

Ich habe mein Haustier verloren, was nun?

Zu aller erst, Ruhe bewahren! 

Fragen Sie zunächst bitte bei der nächst gelegenen Polizeidienststelle nach, ob Ihr Haustier dort abgegeben wurde. Ebenso können Sie auch den Tierschutz Braunschweig e.V., Biberweg 30, 38114 Braunschweig kontaktieren (s. Download/Links). 

Was mache ich, wenn ich etwas gefunden habe?

Bitte geben Sie den Fundgegenstand schnellstmöglich, während der Öffnungszeiten, im Fundbüro Braunschweig ab. 

Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen für die Abgabe auch der Hausbriefkasten in der Richard-Wagner-Straße 1, 38106 Braunschweig und die Briefkästen der Bezirksgeschäftsstellen sowie des Rathauses Braunschweig zur Verfügung. Ohne Angaben zu Finderdaten gilt diese Abgabeart als anonymer Fund. Wünschenswert ist zumindest die Angabe von Fundort und -zeit. 

Sollte der Fundgegenstand in einem öffentlichen Gebäude oder einer Verkehrsanstalt gefunden werden, gelten gesonderte Vorschriften. Zu Verkehrsanstalten zählen u.a. auch Busse und Straßenbahnen. Bitte geben Sie diesen Fundgegenstand direkt im Fundbüro des jeweiligen Verkehrsunternehmens ab. Das Fundbüro der Braunschweiger Verkehrs-GmbH befindet sich Bohlweg 26, 38100 Braunschweig (s. Download/Links). 

Die Polizeidienststellen in Braunschweig nehmen ebenfalls Fundgegenstände entgegen. Fundgegenstände, die in einer Polizeidienststelle in Braunschweig abgegeben werden, werden kurze Zeit später zur abschließenden Verwahrung in das Fundbüro Braunschweig gebracht. Zwischen den Polizeidienststellen und dem Fundbüro Braunschweig gibt es einen regen Austausch von Fundgegenständen aus dem Stadtgebiet. 

Sollten Sie ein Tier (kein Wildtier!) gefunden haben, nehmen Sie bitte direkt mit dem Tierschutz Braunschweig e.V. Kontakt auf und zeigen den Fund dort an (s. Download/Links). Das Tier wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung beim Tierschutz Braunschweig e.V., Biberweg 30, 38114 Braunschweig untergebracht.

Der/die Finder/in kann gegenüber dem/der Eigentümer/in bzw. Besitzer/in nach Anzeige des Fundgegenstandes Finderlohn geltend machen. Um den Finderlohn geltend machen zu können, händigt das Fundbüro Braunschweig die Kontaktdaten des Finders/der Finderin an den Eigentümer/die Eigentümerin bzw. Besitzer/in bei Abholung des Fundgegenstandes aus. Für die Weitergabe Ihrer Kontaktdaten (als Finder/in) müssen Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis per Unterschrift bereits bei Anzeige des Fundes erteilen. Sollte der Fundgegenstand, innerhalb der Aufbewahrungsfrist (nach Anzeige 6 Monate), von keinem/keiner Eigentümer/in bzw. Besitzer/in abgeholt werden, kann auch kein Finderlohn geltend gemacht werden. 

Die Höhe des gesetzlich normierten Finderlohns richtet sich nach dem Wert des gefundenen Gegenstandes, gesetzlicher Richtwert: 

  • Wert bis 500 Euro: Finderlohn beträgt 5 % des Wertes
  • Wert über 500 Euro: zusätzlich 3 % des über 500 Euro hinaus gehenden Wertes

Es steht jedoch dem/der Finder/in und dem/der Eigentümer/in bzw. Besitzer/in frei, eine davon abweichende Höhe des Finderlohnes untereinander zu vereinbaren. Bei Uneinigkeit über die Höhe des Finderlohns entscheidet das Zivilgericht und nicht das Fundbüro Braunschweig.

  • Fundanzeige -> im Fundbüro der Stadt Braunschweig oder bei der nächsten Polizeidienststelle in Braunschweig.
  • Verlustanzeige -> unter Downloads/Links, im Anschluss der Übersendung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. 

Mit Aufgabe einer Verlustanzeige erfolgt ein systemtechnischer Abgleich zwischen dieser  und einer bereits vorliegender Fundanzeige. Sollte noch keine Fundanzeige passend sein, wird die Verlustanzeige gespeichert, sodass auch bei zukünftig eingehenden Fundanzeigen ein systemtechnischer Abgleich durchgeführt wird. Sollte eine Übereinstimmung zwischen Verlustanzeige und Fundanzeige vorliegen, meldet sich das Fundbüro Braunschweig bei Ihnen.

Für die Abholung von Fundgegenständen sind Verwaltungsgebühren vom Eigentümer/von der Eigentümerin bzw. vom Finder/der Finderin (nach Eigentumserwerb) zu zahlen. 

Diese Verwaltungsgebühren werden aufgrund der Allgemeinen Gebührenordnung Nr. 33.1 (AllGO) in Niedersachsen erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 5,00 Euro und steigert sich je nach Wert des Fundgegenstandes:

  • Bis 50 Euro: 5 Euro Verwaltungsgebühr
  • Bis 500 Euro: 15 % des Schätzwertes
  • Ab 500 Euro: 2 % vom Schätzwert über 500 € + 75 €, mindestens jedoch 82 €

Anzeigefrist:

Die Anzeige des Fundes muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, unter Angabe von Fundort und - zeit erfolgen. 

Aufbewahrungsfrist:

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundgegenstände mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der/die Eigentümer/in nicht innerhalb dieses Zeitraumes, so haben Sie möglicherweise als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand (Fundrecht).Wird dieses Recht von Ihnen nicht beansprucht, wird die Stadt selbst Eigentümerin des Fundes. Sollte der Fundgegenstand in einem öffentlichen Gebäude oder einer Verkehrsanstalt gefunden werden, gelten gesonderte Vorschriften. Zu Verkehrsanstalten zählen u.a. auch Busse und Straßenbahnen.   

Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Erst nach dortiger erfolgloser Anfrage kontaktieren Sie bitte das Fundbüro Braunschweig.