Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger
Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger
Textblöcke ein-/ausklappenDie Stadt Braunschweig fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern und -pedelecs.
Leistungsbeschreibung
Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Stadt Braunschweig auch im Jahr 2025 einen Fördertopf für die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern bereitstellen. Insgesamt stehen 50.000 € zur Verfügung.
Freischaltung der Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt über das Serviceportal der Stadt Braunschweig. Für Privatpersonen ist dafür ein Service-Konto erforderlich.
Die Antragstellung begründet noch keinen Anspruch auf Zahlung des Zuschusses aus dem geförderten Programm. Eine Gewährung der Förderung kann erst mit der Freigabe des städtischen Haushaltes 2025 erfolgen.
Hinweis: da das Servicekonto Niedersachsen durch das Konto des Bundes (BundID) ersetzt wurde, ist ab sofort nur noch die BundID als Anmeldeoption verfügbar. Für diejenigen die sich bereits ein Servicekonto Niedersachsen angelegt hatten, ist folgender Hinweis auf der Seite wichtig:
Falls Sie sich in der Vergangenheit über das Servicekonto Niedersachsen angemeldet haben, müssen Sie sich nun bei der BundID neu registrieren.
Bitte nutzen Sie hierfür die gleiche E-Mail-Adresse wie für Ihr bisheriges Konto, um Zugriff auf bereits digital gestellte Anträge zu erhalten.
Für das Förderprogramm wird auf die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern verwiesen (s. Downloads/Links).
Das Interesse am Transport von Lasten mit Fahrrädern ist in den letzten Jahren gestiegen. Mit Muskelkraft betriebene Lastenfahrräder bieten ebenso wie Lastenpedelecs die Chance auf eine umweltschonende, lärmreduzierte und platzsparende Mobilität in Städten hinzuwirken. Die Nutzung von Lastenrädern und auch Fahrradanhängern bietet ein großes Potenzial, Autofahrten zu vermeiden. Die Stadt Braunschweig setzt auf eine moderne Mobilität und möchte mit dieser Förderung die vorgenannten Chancen voranbringen.
Verfahrensablauf
Bitte beachten Sie, dass bei einem positiven Bescheid, die Auszahlung erst nach Freigabe des Haushalts erfolgen kann.
Voraussetzungen
Ein Service-Konto kann bereits vor Freigabe der Antragstellung angelegt werden, einfach rechts oben auf „Anmelden“ klicken und „Jetzt registrieren“.
Antragsformular für Privatpersonen: Erst nach Anmeldung mit dem Service-Konto kann das Antragsformular geöffnet werden
Antragsformular für nicht Privatpersonen: Hier finden Sie das Antragsformular für Gewerbebetriebe und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen, Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mit Sitz in Braunschweig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Förderrichtlinie aus 2020 wurde aktualisiert. Nunmehr sind auch Privatpersonen förderberechtigt. Die Förderung des Erwerbs von serienmäßigen, fabrikneuen Lastenrädern mit und ohne Motorunterstützung wurde zusätzlich um die Förderung von Fahrradanhängern ergänzt.
Privatpersonen müssen vor Antragsstellung ein Service-Konto anlegen. Auch Gewerbebetriebe und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen, Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mit Sitz in Braunschweig sind förderfähig. Diese können den Antrag auf der gleichen Serviceseite der Stadt beantragen, benötigen jedoch kein Service Konto.
Rechtsgrundlage
Bitte lesen Sie sich die Förderrichtlinien (zu finden unter Downloads / Links) und dessen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung vor der Antragstellung sorgfältig durch.