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Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger


Die Stadt Braunschweig möchte die Nutzung von Lastenfahrrädern und -pedelecs fördern und hat eine Förderrichtlinie zur Anschaffung auf den Weg gebracht. Eine Aktualisierung im Juni 2023 hat zur Folge, dass auch Privatpersonen antragsberechtigt und Fahrradanhänger ebenfalls förderfähig sind.

Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Stadt Braunschweig auch im Jahr 2024 einen Fördertopf für die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern bereitstellen. Insgesamt stehen 50.000 € zur Verfügung.

 

 

Die Fördermittel für das Haushaltsjahr 2024 sind vorerst ausgeschöpft.

Eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.

 

Hinweis: da das Servicekonto Niedersachsen durch das Konto des Bundes (BundID) ersetzt wird, ist ab sofort nur noch die BundID auf OpenRathaus als Anmeldeoption verfügbar. Für diejenigen die sich bereits ein Servicekonto Niedersachsen angelegt hatten, ist folgender Hinweis auf der Seite wichtig:

Falls Sie sich in der Vergangenheit über das Servicekonto Niedersachsen angemeldet haben, müssen Sie sich nun bei der BundID neu registrieren.

Bitte nutzen Sie hierfür die gleiche E-Mail-Adresse wie für Ihr bisheriges Konto, um Zugriff auf bereits digital gestellte Anträge zu erhalten.

 

 

Leistungsbeschreibung

Das Interesse am Transport von Lasten mit Fahrrädern ist in den letzten Jahren gestiegen. Mit Muskelkraft betriebene Lastenfahrräder bieten ebenso wie Lastenpedelecs die Chance auf eine umweltschonende, lärmreduzierte und platzsparende Mobilität in Städten hinzuwirken. Die Nutzung von Lastenrädern und auch Fahrradanhängern bietet ein großes Potenzial, Autofahrten zu vermeiden. Die Stadt Braunschweig setzt auf eine moderne Mobilität und möchte mit dieser Förderung die vorgenannten Chancen voranbringen.

Lastenrad mit elektrischer Unterstützung

  • Förderung: 25 Prozent der Kosten
  • Maximale Förderanzahl pro Antragsteller*in / Jahr: 1
  • Maximale Förderhöhe: 1.000 Euro

Lastenrad ohne elektrische Unterstützung

  • Förderung: 25 Prozent der Kosten
  • Maximale Förderanzahl pro Antragsteller*in / Jahr: 1
  • Maximale Förderhöhe: 500 Euro

Fahrradanhänger

  • Förderung: 25 Prozent der Kosten
  • Maximale Förderanzahl pro Antragsteller*in / Jahr: 1
  • Maximale Förderhöhe: 250 Euro

Bitte beachten Sie, dass bei einem positiven Bescheid, die Auszahlung erst nach Freigabe des Haushalts erfolgen kann.

Ein Servicekonto kann bereits vor Freigabe der Antragstellung angelegt werden, einfach rechts oben auf „Anmelden“ klicken und „Jetzt registrieren“.

Antragsformular für Privatpersonen: Erst nach Anmeldung mit dem Servicekonto kann das Antragsformular geöffnet werden.

Antragsformular für nicht Privatpersonen: Hier finden Sie das Antragsformular für Gewerbebetriebe und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen, Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mit Sitz in Braunschweig. 

Die Förderrichtlinie aus 2020 wurde aktualisiert. Nunmehr sind auch Privatpersonen förderberechtigt. Die Förderung des Erwerbs von serienmäßigen, fabrikneuen Lastenrädern mit und ohne Motorunterstützung wurde zusätzlich um die Förderung von Fahrradanhängern ergänzt.

Privatpersonen müssen vor Antragsstellung ein Servicekonto anlegen. Auch Gewerbebetriebe und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen, Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mit Sitz in Braunschweig sind förderfähig. Diese können den Antrag auf der gleichen Serviceseite der Stadt beantragen, benötigen jedoch kein Servicekonto.

Bitte lesen Sie sich die Förderrichtlinien (zu finden unter Downloads / Links) und dessen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung vor der Antragstellung sorgfältig durch.