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Bauantrag / Teilbaugenehmigung, Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung

Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt, der noch nicht bewilligt wurde und möchten bereits vor Erteilung der Baugenehmigung mit einzelnen Teilen des Bauvorhabens beginnen?

Dann benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung, über die der Baugrubenaushub, die Errichtung einzelner Bauteile (z.B.: Fundamente) oder Bauabschnitte auf schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung gestattet werden kann.

Leistungsbeschreibung

Um eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben. 

Wenn Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht haben und dieser noch nicht abschließend bearbeitet wurde, können Sie eine Teilbaugenehmigung erhalten. Diese Teilbaugenehmigung erlaubt es Ihnen, mit den Arbeiten an der Baugrube und bestimmten Bauteilen oder Bauabschnitten zu beginnen, bevor die endgültige Baugenehmigung erteilt wird. 

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sieht seit dem 01.01.2022 eine digitale Antragsstellung sowie eine elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren vor.

Mit dem Antragsassistenten dieses Onlinedienstes wird Ihnen der Verfahrensablauf erläutert und Sie werden sicher durch das digitale Formular geleitet.

Nähere Informationen zur digitalen Einreichung erhalten Sie über die Seite „Digitales Bauantragsverfahren“.

Gebühren werden entsprechend der Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.

Für die Antragsbearbeitung sind

  • das Antragsformular und
  • die Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung

zu übermitteln (s. Links & Onlinedienste).