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Vollstreckung Vollstreckung


Die Vollstreckungsstelle der Stadtkasse Braunschweig ist zuständig für die Beitreibung offener Geldforderungen der Stadt Braunschweig. Sie bedient sich hierzu vor allem schriftlicher Verfügungen sowie spezieller Außendienstmitarbeiter (Vollstreckungsbeamte), die den Gerichtsvollziehern vergleichbar sind. Im Wege der Amtshilfe werden auch Ersuchen anderer Behörden bearbeitet.
Übliche Vollstreckungsarten sind die Sachpfändung durch den Vollsteckungsbeamten sowie die schrifliche Vornahme von z.B. Lohn- oder Bank(konto)pfändungen. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Beantragung der Eidesstattlichen Versicherung beim Amtsgericht sowie die Geltendmachung von Forderungen bei Verfahren zur Zwangsversteigerung von Immobilien. Zentral für den größten Bereich der Stadt Braunschweig erfolgt hier auch die Bearbeitung bei laufenden oder auch erst anstehenden Insolvenzverfahren. Ebenso gehört zu den Aufgaben die Beantragung von gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheiden.

Die Vollstreckungsstelle ist nicht für die Geltendmachung von Forderungen privater Gläubiger (Bürger) zuständig! Diese müssen sich ans Amtsgericht wenden.

Diese Einrichtung gehört zu Abteilung Stadtkasse, Vollstreckung, Treasury- und Kreditmanagement .


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