Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage des Nieders. PsychKG vom 16. Juni 1997 (Nieders. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke).
Der Sozialpsychiatrische Dienst hat folgende Aufgaben:
Beratung und Betreuung bei psychischen Erkrankungen
Suchtberatung
Krisenberatung
Angehörigenberatung
Lebens- und Krisenberatung
Nachsorge nach Klinikaufenthalten
Einleitung beruflicher Rehabilitationen
Vermittlung in weitere sozialtherapeutische Angebote
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