Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht.
Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.
Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität unserer Seiten sicherzustellen, Funktionen von Drittanbietern anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren. Die Drittanbieter führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.