Untere Bauaufsicht ist die rechtlich einwandfreie Bezeichnung für eine Vielfalt von Aufgaben, wie: Beratung von Bauherren, Erteilung von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden, Eintragung von Baulasten, Prüfung von bautechnischen Nachweisen und bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht.
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