Wochenmärkte (Bewerbung um einen Standplatz)
Wochenmärkte (Bewerbung um einen Standplatz)
Textblöcke ein-/ausklappenEine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung und verpflichtet die veranstaltende Person im Falle der Festsetzung eines Wochenmarktes zur Durchführung.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Veranstalterin der Braunschweiger Wochenmärkte. Auf diesen werden Waren des täglichen Bedarfs wie Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst, Käse, Gewürze und Tee verkauft. Sie sind nach § 69 GewO festgesetzt. Mit dieser Festsetzung werden so genannte Marktprivilegien freigesetzt. Für die Händler eines Wochenmarktes ist die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht das wesentliche Marktprivileg. Die Standplätze werden gemäß der Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Braunschweig (Wochenmarktsatzung) vergeben. Bewerber für einen Standplatz erhalten eine Zuweisung, wenn Bedarf an der angebotenen Ware besteht und freie Standplätze zur Verfügung stehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schriftliche/elektronische Bewerbung (Angabe der gewünschten Standgröße, der zum Verkauf kommenden Waren und ob ein Stromanschluss erforderlich ist).
Welche Gebühren fallen an?
- Standgebühr je m² je Markttag:
- Dauerzuweisung Sommerzeit (April bis Oktober) 1,00 €
- Dauerzuweisung Winterzeit (November bis März) 0,65 €
- Tages-/Saisonzuweisung 1,40 €
- Stromverbrauchsgebühr je kW/h 1,15 €
- Reinigungsgebühr (Märkte, die im Auftrag der Stadt gereinigt werden) je m² je Markttag 0,35 €
- Winterdienstgebühr (jeweils vom 1. November bis 31. März, auf Märkten, auf denen Winterdienst durchgeführt wird) je m² je Markttag 0,45 €
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung, Wochenmarktsatzung, Marktgebührenordnung