Auskunftssperre, Eintragung im Melderegister
Auskunftssperre, Eintragung im Melderegister
Textblöcke ein-/ausklappenKann die Ausstellung einer Melderegisterauskunft durch die Meldebehörde zu einer Gefährdung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder andere schutzwürdige Güter führen, kann die Eintragung einer Auskunftssperre erfolgen.
Leistungsbeschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Übermittlungssperre können Sie
- schriftlich oder
- online
beantragen (s. Downloads/Links)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Geltungsdauer: 2 Jahre