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Auskunftssperre, Eintragung im Melderegister


Kann die Ausstellung einer Melderegisterauskunft durch die Meldebehörde zu einer Gefährdung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder andere schutzwürdige Güter führen, kann die Eintragung einer Auskunftssperre erfolgen.

Leistungsbeschreibung

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Die Übermittlungssperre können Sie

  • schriftlich oder
  • online

beantragen (s. Downloads/Links)

Es fallen keine Gebühren an.

  • Geltungsdauer: 2 Jahre