Informationen zur Anzeige von Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen.

Leistungsbeschreibung

Jeder hat das Recht Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen. Die Anzeigen können schriftlich oder zur Niederschrift erstattet werden. Auch Anzeigen per Telefax oder E-Mail sind möglich. Ein Foto verbessert die Beweislage, ist aber - außer bei Halt- und Parkverstößen - nicht zwingend erforderlich.

Wer eine Anzeige erstattet, muss auch bereit sein, als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Die Beschuldigten im Ordnungswidrigkeitenverfahren haben einen Anspruch darauf, Vor- und Zunamen von Zeugen zu erfahren. Die Adressdaten von Zeugen können im Rahmen der Akteneinsicht bekannt werden. Sofern es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sind Zeugen verpflichtet auch vor dem Amtsgericht Braunschweig auszusagen.

Zur Vermeidung von Missbrauch wird grundsätzlich nur schriftlichen Anzeigen nachgegangen.

  • online (nur Verkehrsordnungswidrigkeiten/siehe Downloads/Links)
  • E-Mail (bussgeldabteilung@braunschweig.de)
  • zur Niederschrift (persönlich; Ansprechpartner siehe "Kontakt") 

Folgende Angaben sind für eine Anzeige erforderlich:

  • Tag,
  • Uhrzeit,
  • genaue Ortsangabe (Straße + Hausnummer),
  • Beschreibung des Verstoßes bzw. der angezeigten Person,
  • bei Verstößen mit Fahrzeugen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe, Besonderheiten
  • vollständige Anschrift des Zeugen (möglichst mit Telefonnummer), ggf. Benennung weiterer Zeugen mit deren Anschriften,
  • Unterschrift (entfällt bei E-Mail)
  • Beweisfotos sind bei Halt- und Parkverstößen zwingend erforderlich

Anschrift für Anzeigen:

Stadt Braunschweig
Bußgeldabteilung
Bohlweg 52
38100 Braunschweig

Wer eine Anzeige erstattet, muss auch bereit sein, als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Die Beschuldigten im Ordnungswidrigkeitenverfahren haben einen Anspruch darauf, Vor- und Zunamen von Zeugen zu erfahren. Die Adressdaten von Zeugen können im Rahmen der Akteneinsicht bekannt werden. Sofern es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sind Zeugen verpflichtet auch vor dem Amtsgericht Braunschweig auszusagen.

Um Missbrauch zu vermeiden, wird anonymen Anzeigen grundsätzlich nicht nachgegangen.