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Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen


Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie diese auch im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) aktualisieren. Das betrifft die Adresse, die im Chip Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte gespeichert ist.

Sie haben eine neue Adresse?
Sie haben einen digitalen Ausweis-Chip?
Dann müssen Sie die Adresse in Ihrem digitalen Nachweis ändern.
Dafür müssen Sie einen Antrag machen.

Leistungsbeschreibung

Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Damit können Sie sich bei digitalen Behördengängen oder Online-Diensten sicher ausweisen.

Wenn sich Ihr Wohnsitz ändert, müssen Sie auch die Adresse im Chip Ihres Ausweisdokuments aktualisieren.

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die eID-Karte:

  • Online:

Wenn Ihre neue Kommune eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, können Sie die Adressänderung im Rahmen dieser Anmeldung auch online durchführen.

Eine persönliche Vorsprache ist dann nicht erforderlich.

Ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Anschrift für den Personalausweis oder die eID-Karte wird Ihnen per Post zugesandt.

  • Persönlich:

Wenn Sie sich vor Ort ummelden möchten oder die Online-Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz nicht möglich ist, wenden Sie sich an das Bürgeramt.

Die Adresse wird dort in der Regel direkt bei der Wohnsitzanmeldung im Chip Ihres Ausweisdokuments aktualisiert.

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):

  • Nur persönlich:

Die Adresse in Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) kann nur persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde geändert werden.

Eine Online-Änderung ist für den eAT nicht möglich.

Bitte bringen Sie zum Termin Ihre Meldebestätigung mit – sie dient als Nachweis Ihrer neuen Adresse.

Sie haben eine neue Adresse?

Sie haben einen digitalen Ausweis-Chip?

Dann müssen Sie die Adresse in Ihrem digitalen Nachweis ändern

Schweres Wort: elektronischer Identitäts-Nachweis

Dafür müssen Sie einen Antrag machen.

Sie können im Internet ändern:

  • wie sie heißen
  • wo sie wohnen


Dafür können Sie einen elektronischen Identitäts-Nachweis benutzen.
Sie benutzen zum Beispiel:

  • Ihren Personal-Ausweis
  • Ihre eID-Karte
  • Ihren elektronischen Aufenthalts-Titel.


Sie ziehen um?
Dann können Sie Ihre Adresse ändern.
Das geht online oder im Bürgeramt.
Das kommt auf Ihr Dokument an.
Und es kommt auf die Behörde an.

Was Sie brauchen:
Sie haben einen gültigen Ausweis.
Das heißt:
Der Ausweis ist noch nicht abgelaufen.
Der Ausweis kann zum Beispiel sein:

  • ein Personal-Ausweis
  • ein elektronischer Aufenthaltstitel
  • eine eID-Karte für Menschen aus einem anderen Land als Deutschland
  • und Sie haben eine Meldebestätigung für Ihre neue Wohnung.

Sie wollen Ihre Daten ändern?
Zum Beispiel:

  • auf dem Personal-Ausweis
  • auf der eID-Karte.

Dann müssen Sie zum Bürger-Amt gehen.


Sie haben einen elektronischen Aufenthaltstitel?
Die kurze Form ist: eAT.
Dann müssen Sie zur Ausländer-Behörde gehen.
In manchen Städten können Sie die Daten auch online ändern.
Dann müssen Sie nicht zu einer Behörde gehen.

Verfahren bei persönlicher Vorsprache:

Sobald Sie sich im Bürgeramt persönlich umgemeldet haben, werden die Daten auf Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte vor Ort aktualisiert.

Für die Adressänderung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), müssen Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde wenden.

Verfahren bei Online-Ummeldung:

Wenn Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen und sofern die Kommune Ihres neuen Wohnsitzes dies anbietet, können Sie Ihre Adresse online aktualisieren.

Ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Anschrift für den Personalausweis oder die eID-Karte wird Ihnen per Post zugesandt.

Eine Vorsprache in der Behörde ist nicht erforderlich.

Sie besitzen einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Sie haben den Wohnsitz gewechselt, sich erfolgreich umgemeldet und sind im Besitz einer aktuellen Meldebestätigung.

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

Bei der Online-Wohnsitzanmeldung benötigen Sie zusätzlich:

  • ein NFCfähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
  • die installierte AusweisApp auf Ihrem Smartphone

Sie wollen sich online anmelden?
Dafür brauchen Sie:
- einen Personal-Ausweis mit Onlinefunktion
- eine aktuelle Meldebestätigung
- eine Wohnungsgeberbestätigung
- ein NFC-fähiges Smartphone oder USB-Karten-Lese-Gerät
- die installierte AusweisApp.