Waffenbesitzkarte (rot), Beantragung für Waffen- oder Munitionssachverständige
Waffenbesitzkarte (rot), Beantragung für Waffen- oder Munitionssachverständige
Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie als Waffen und Munitionssachverständiger tätig sind. (Bedürfnis)
- Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzen (Sachkunde).
- Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Nachweis der Tätigkeit als Waffen- oder Munitionssachverständiger
- Sachkundenachweis
- Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
Gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 25 Jahre alt)
Welche Gebühren fallen an?
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) Nr. 109.1.6.2.3, 109.1.6.2.4, 109.1.6.2.5, 109.1.6.4.2, 109.1.6.5
Bearbeitungsdauer
6 - 8 Wochen