Plakatierungen auf Privatflächen
Plakatierungen auf Privatflächen
Leistungsbeschreibung
Das Anbringen von Plakaten auf Flächen, die von öffentlichen Straßen oder Anlagen aus sichtbar sind, bedürfen der Zustimmung durch die Stadt Braunschweig. Es werden nur Anträge für regionale Veranstaltungen zugelassen. Ausnahmen in Einzelfällen für Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung sind möglich.
Eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers respektive des Verfügungsberechtigten ist vor Antragstellung einzuholen. Die Standortliste mit Benennung des Ansprechpartners/Verantwortlichem des Grundstücks ist vorzuhalten.
Die maximale Anzahl genehmigungsfähiger Plakate beträgt 100 Stück je Veranstaltung.
Verfahrensablauf
Antragstellung rechtzeitig, mindestens 3 Wochen vor dem Anbringen der Plakate. Sollten Sie die vorgenannte Antragsfrist nicht einhalten, weise ich darauf hin, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet wird.
Welche Gebühren fallen an?
Derzeit pauschal 138,00 € zzgl. Auslagen.
Bei Gebührenrückständen aus vorherigen Genehmigungsverfahren ist die Bearbeitung eines neuen Antrages von der Vorauszahlung der Genehmigungsgebühren abhängig.
Hinweise / Besonderheiten
Für Plakatierungen auf öffentlichen Flächen ist ausschließlich die Deutsche Städte-Medien GmbH (DSM) zuständig.