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Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen


Leistungsbeschreibung

Förderprogramm für regenerative Energien 2026

  • Die Antragstellung ist ab dem 15. April 2026, 8 Uhr über das Serviceportal der Stadt Braunschweig möglich.
  • Bitte beachten Sie: Auf eigenes Risiko und ohne Anspruch auf eine spätere Förderung kann bereits ab dem 1. Januar 2026 mit der Beschaffung und/oder Installation der Maßnahme begonnen werden. Die Anzeige des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht notwendig. 
  • Bitte reichen Sie fehlende Unterlagen (z.B. Kostenvoranschläge oder Zuwendungsbescheide der BAfA) schnellstmöglich, jedoch innerhalb von 10 Wochen nach, damit Ihr Antrag geprüft werden kann. Bitte nutzen Sie dafür den Link in Ihrer Eingangsbestätigung oder das Service-Portal der Stadt Braunschweig.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Förderrichtlinien oder sehen Sie in die FAQs (s. unten unter „Links“) 

ALLGEMEINE INFORMATION ZUM FÖRDERPROGRAMM:

Die fehlenden Unterlagen aus den vorherigen Antragsjahren sind fristgerecht im Service-Portal hochzuladen.