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Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen


Leistungsbeschreibung

Die Antragstellung ist ab dem 1. April 2025 (ca. 08:00 Uhr) möglich.

Bitte lesen Sie sich die neuen Förderrichtlinien (s.u. unter Links) und deren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung vor der Antragstellung sorgfältig durch. 

Bitte beachten Sie: Auf eigenes Risiko und ohne Anspruch auf eine spätere Förderung kann bereits mit der Beschaffung und/oder Installation der Maßnahme begonnen werden. Die Anzeige eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht notwendig. 

ALLGEMEINE INFORMATION ZUM FÖRDERPROGRAMM:

Die fehlenden Unterlagen aus den vorherigen Antragsjahren sind im Service-Portal hochzuladen.