Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen
Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Antragstellung ist ab dem 1. April 2025 (ca. 08:00 Uhr) möglich.
Bitte lesen Sie sich die neuen Förderrichtlinien (s.u. unter Links) und deren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung vor der Antragstellung sorgfältig durch.
Bitte beachten Sie: Auf eigenes Risiko und ohne Anspruch auf eine spätere Förderung kann bereits mit der Beschaffung und/oder Installation der Maßnahme begonnen werden. Die Anzeige eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht notwendig.
ALLGEMEINE INFORMATION ZUM FÖRDERPROGRAMM:
Die fehlenden Unterlagen aus den vorherigen Antragsjahren sind im Service-Portal hochzuladen.