Baulastenverzeichnis, Auskunft


Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstücks ermöglicht. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.

Leistungsbeschreibung

Das Baulastenverzeichnis wird bei der Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt der Abteilung Bauordnung geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt z. B. Kaufinteressenten, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

Die Auskunft kann nur auf schriftliche Anfrage hin erteilt werden. Der Antrag kann online oder persönlich in der Beratungsstelle, zurzeit nach telefonischer Terminvereinbarung, gestellt werden. Dazu werden die Angaben über die Gemarkung, den Flur und die Flurstücke benötigt.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühren für die Auskunft bzw. für den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis richten sich nach der Baugebührenordnung (BauGO) und betragen 30,00 EUR je Flurstück.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir um rechtzeitige Beantragung der Auskunft bzw. des Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis, da die Bearbeitung ca. 1,5 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Sie haben jedoch die Möglichkeit nach Antragstellung vorab eine mündliche Auskunft zu erhalten.