Baulastenverzeichnis, Auskunft
Baulastenverzeichnis, Auskunft
Textblöcke ein-/ausklappenBaulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstücks ermöglicht. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Leistungsbeschreibung
Das Baulastenverzeichnis wird bei der Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt der Abteilung Bauordnung geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt z. B. Kaufinteressenten, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.
Verfahrensablauf
Die Auskunft kann nur auf schriftliche Anfrage hin erteilt werden. Der Antrag kann online oder persönlich in der Beratungsstelle, zurzeit nach telefonischer Terminvereinbarung, gestellt werden. Dazu werden die Angaben über die Gemarkung, den Flur und die Flurstücke benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühren für die Auskunft bzw. für den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis richten sich nach der Baugebührenordnung (BauGO) und betragen 30,00 EUR je Flurstück.
Hinweise / Besonderheiten
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir um rechtzeitige Beantragung der Auskunft bzw. des Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis, da die Bearbeitung ca. 1,5 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Sie haben jedoch die Möglichkeit nach Antragstellung vorab eine mündliche Auskunft zu erhalten.