Bußgelder können in bestimmten Fällen auf Antrag in Raten gezahlt werden.

Leistungsbeschreibung


Wer nachweislich nicht in der Lage ist, ein Bußgeld zu begleichen, kann einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Bei einem Verwarnungsgeld kann keine Ratenzahlung gewährt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation entsprechend dem Ratenzahlungsantrag.

Hinweise / Besonderheiten


Für Jugendliche (bis zum 21. Lebensjahr) kann beantragt werden, dass anstelle einer Geldbuße eine Arbeitsleistung erbracht wird. Bei einem Verwarnungsgeld ist dies jedoch nicht möglich.