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Alle Informationen zum Fischereischein und zum Fischereierlaubnisschein.

Leistungsbeschreibung

Der Fischereischein ist ein Nachweis über Fachkenntnisse in Bezug auf Fischfang. Der Fischereierlaubnisschein ist die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, dass eine Person in einem bestimmten Gewässer Fische fangen darf. Wer in einem Binnengewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, Fische fangen möchte, muss einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie einen Fischereierlaubnisschein für dieses Gewässer mitführen. Der Fischereierlaubnisschein wird vom Fischereiberechtigten ausgestellt. Bei Anwesenheit des Fischereiberechtigten oder einer von ihm beauftragten Person ist kein Fischereierlaubnisschein notwendig. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines und die Ausstellung eines Fischereierlaubnisscheines ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

  • Nachweis über eine abgelegte Fischerprüfung oder Prüfung als Berufsfischer
  • Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren an.

Fischereischeine werden in der Regel sofort ausgestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit. Ein Fischereierlaubnisschein kann von Fischereiberechtigten für eine beliebige Zeit ausgestellt und jederzeit widerrufen werden.

Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.

Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.