Fischereischein
Fischereischein
Textblöcke ein-/ausklappenAlle Informationen zum Fischereischein und zum Fischereierlaubnisschein.
Leistungsbeschreibung
Der Fischereischein ist ein Nachweis über Fachkenntnisse in Bezug auf Fischfang. Der Fischereierlaubnisschein ist die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, dass eine Person in einem bestimmten Gewässer Fische fangen darf. Wer in einem Binnengewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, Fische fangen möchte, muss einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie einen Fischereierlaubnisschein für dieses Gewässer mitführen. Der Fischereierlaubnisschein wird vom Fischereiberechtigten ausgestellt. Bei Anwesenheit des Fischereiberechtigten oder einer von ihm beauftragten Person ist kein Fischereierlaubnisschein notwendig. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines und die Ausstellung eines Fischereierlaubnisscheines ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über eine abgelegte Fischerprüfung oder Prüfung als Berufsfischer
- Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fischereischeine werden in der Regel sofort ausgestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Was sollte ich noch wissen?
Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit. Ein Fischereierlaubnisschein kann von Fischereiberechtigten für eine beliebige Zeit ausgestellt und jederzeit widerrufen werden.
Hinweise / Besonderheiten
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.
Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.