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Waffenbesitzkarte, Beantragung für Vereine


Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt. Eine WBK kann auch einem schießsportlichen Verein als juristische Person erteilt werden.

Nach Absprache mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in.

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -)

Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.

Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.