Waffenbesitzkarte, Beantragung für Vereine
Waffenbesitzkarte, Beantragung für Vereine
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Voraussetzungen
- Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband
- Die verantwortliche Person muss mindestens 25 Jahre alt sein. Für Sportschützen gelten Ausnahmen
- Die verantwortliche Person muss ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen
- Die verantwortliche Person muss ihre persönliche Eignung nachweisen
- Die verantwortliche Person muss nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzt (Sachkunde)
- Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Sachkundenachweis (verantwortliche Person)
- Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
- Gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung der verantwortlichen Person (sofern unter 21 Jahren bei Sportschützen beziehungsweise unter 25 Jahren bei sonstigen Personen)