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Waffenbesitzkarte, Beantragung für Vereine


Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

  • Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband
  • Die verantwortliche Person muss mindestens 25 Jahre alt sein. Für Sportschützen gelten Ausnahmen
  • Die verantwortliche Person muss ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • Die verantwortliche Person muss ihre persönliche Eignung nachweisen
  • Die verantwortliche Person muss nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzt (Sachkunde)
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Auszug aus dem Vereinsregister 
  • Sachkundenachweis (verantwortliche Person)
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
  • Gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung der verantwortlichen Person (sofern unter 21 Jahren bei Sportschützen beziehungsweise unter 25 Jahren bei sonstigen Personen)