Waffenbesitzkarte, Beantragung für Vereine
Waffenbesitzkarte, Beantragung für Vereine
Textblöcke ein-/ausklappenDie Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt. Eine WBK kann auch einem schießsportlichen Verein als juristische Person erteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nach Absprache mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in.
Welche Gebühren fallen an?
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -)
Hinweise / Besonderheiten
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.
Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.