Schülerbeförderung, Kostenerstattung
Schülerbeförderung, Kostenerstattung
Textblöcke ein-/ausklappenSchülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Verfahrensablauf
Sammel-Schülerzeitkarte 2024/2025
Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen erfüllen und für die Beförderung zur Schule den öffentlichen Linienverkehr nutzen können, erhalten als Fahrschein die Sammel-Schülerzeitkarte.
Registrieren Sie sich jetzt bei dem neuen Antragsportal und beantragen Sie eine Sammel-Schülerzeitkarte für das kommende Schuljahr.
Sollten Sie Probleme beim Ausfüllen des Online-Antrags haben, können Sie diesen alternativ als PDF-Dokument herunterladen.
Die gefertigten Sammel-Schülerzeitkarten werden in der ersten Woche nach den Schulferien in den Schulen ausgehändigt.
Der Antrag gilt nicht als vorläufige Fahrerlaubnis.
Kurzfristige Änderungen (Schulwechsel, Umzug) sind dem Fachbereich unverzüglich per Mail oder telefonisch mitzuteilen.
Individualbeförderung 2024/2025
Die Schülerinnen und Schüler, die nicht im öffentlichen Linienverkehr, sondern mit beauftragten Beförderungsunternehmen (Taxen und Kleinbussen) zur Schule befördert werden, haben keinen Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte. Das Antragsformular auf Individualbeförderung mit Taxen und Kleinbussen für die im Stadtgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2024/2025 sowie das dazugehörige Merkblatt finden Sie unter Download / Links.
Sollten Sie Probleme beim Ausdrucken des Formulars haben, können Sie das Antragsformular auch als PDF-Datei herunterladen.
Der Antrag kann per E-Mail an schuelerbefoerderung@braunschweigde oder postalisch an den Fachbereich Schule im Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig gestellt werden.
Sonstige Erstattungsmöglichkeiten
Wenn Sie aus eigenen finanziellen Mitteln Fahrkarten gekauft haben oder als Beförderungsmittel ihr privater Pkw eingesetzt wurde, können Sie spätestens bis zum 31. Oktober nach Ende des jeweiligen Schuljahres einen Antrag auf Erstattung der Beförderungskosten stellen.
Mit der Inanspruchnahme der Sammelschülerzeitkarte wird jedoch der Anspruch auf die Erstattung von Beförderungskosten mit dem privaten PKW ausgeschlossen.
Mit der Inanspruchnahme der Sammelschülerzeitkarte wird jedoch der Anspruch auf die Erstattung von Beförderungskosten mit dem privaten PKW ausgeschlossen.
Weitere Hinweise
Die Sammel-Schülerzeitkarte ist unverzüglich an die Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule zurückzugeben, wenn sich die Antragsangaben während des Schuljahres durch Wohnungswechsel, Schulwechsel usw. ändern und ein Anspruch dadurch gegebenenfalls nicht mehr besteht.
Die Rückgabe erfolgt ausschließlich postalisch an den Fachbereich Schule, Postfach 3309, 38023 Braunschweig oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig.
Bei verlorenen oder durch Beschädigung ungültig gewordenen Sammel-Schülerzeitkarten können Sie sich per Mail an sszk@braunschweig.de wenden.
Voraussetzungen
Die Stadt Braunschweig ist verpflichtet, Schülerinnen und Schüler, die im Stadtgebiet wohnen, unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg auf Antrag zu erstatten. Der Anspruch besteht gemäß der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Braunschweig, soweit der kürzeste, ausreichend sichere Schulweg für die im Stadtgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler
- der Schulkindergärten und des 1. bis 10. Schuljahrganges einer allgemein bildenden Schule,
- der 11. und 12. Schuljahrgänge im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen,
- der Berufseinstiegsschule,
- der ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit diese ohne Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- besucht werden,
- die an Sprachfördermaßnahmen gemäß § 64 Abs. 3 NSchG teilnehmen,
mehr als 2 km zu Fuß beträgt.
Sind Schülerinnen und Schüler wegen einer dauerhaften oder vorübergehenden Behinderung auf die Beförderung (unter 2 km) im Linienverkehr angewiesen, ist dem Antrag ein ärztliches Attest beizufügen.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise zu den aktuellen Öffnungszeiten des Fachbereichs Schule
Für persönliche Gespräche im Bereich der Schülerbeförderung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Wenn Sie ausschließlich Unterlagen abgeben wollen, können Sie diese täglich von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Foyer abgeben oder im Hausbriefkasten einwerfen.