Waffenbesitzkarte (rot) für Sammler und Sachverständige, Beantragung
Waffenbesitzkarte (rot) für Sammler und Sachverständige, Beantragung
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Leistungsbeschreibung
Die Waffenbesitzkarte (rot) berechtigt zum Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen/-teilen für z. B. eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler).
Voraussetzungen
- Mindestalter: in der Regel 25 Jahre
- Ab 18 Jahren nur mit Gutachten über die persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
- Persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
- Sachkundeprüfung (§ 7 WaffG)
- Waffenrechtliches Bedürfnis (§ 8 WaffG, § 17 WaffG, § 18 WaffG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sammler und Sachverständige
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Waffensachkundeprüfung
- Nachweis über die kulturhistorische oder waffentechnische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes (in Form eines Gutachtens).
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung (zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung dient der Kaufbeleg und ein Foto des Waffenschrankes. Das Typenschild mit Seriennummer muss lesbar sein.)
- Nachweis der persönlichen Eignung (wenn Sie unter 25 Jahre alt sind)
Welche Gebühren fallen an?
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) - Nr. 109.1.6.2.3, 109.1.6.2.4, 109.1.6.2.5, 109.1.6.4.2, 109.1.6.5
Hinweise / Besonderheiten
Hinweis:
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.
Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.