Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen, Beantragung
Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen, Beantragung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die gelbe Waffenbesitzkarte ermöglicht Sportschützen, bestimmte erlaubnispflichtige Schusswaffen und die dazugehörige Munition zu erwerben.
Die Anzahl der zu erwerbenden Schusswaffen ist auf insgesamt 10 beschränkt. In der Regel dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen innerhalb von 6 Monaten erworben werden. (Erwerbstreckungsgebot)
Voraussetzungen
- Sportschützin/Sportschütze
- Mindestalter: in der Regel 25 Jahre (abweichend davon gelten bestimmte Ausnahmen gem. (§ 14 Abs. 1 WaffG)
- Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
- Persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
- Sachkundeprüfung (§ 7WaffG)
- Waffenrechtliches Bedürfnis (§ 8 WaffG)
- Beschränkung von Schusswaffen (§ 14 WaffG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Bedürfnisbescheinigung
- Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Waffensachkundeprüfung
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung (zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung dient der Kaufbeleg und ein Foto des Waffenschrankes. Das Typenschild mit Seriennummer muss lesbar sein.)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) - Nr. 109.1.6.2.2
Rechtsgrundlage
(§ 14 WaffG) i. V. m. (§ 8 WaffG)
Hinweise / Besonderheiten
Hinweis:
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.
Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.