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Schusswaffen/-teilen und Munition an Personen, Austragung/Überlassung von


Leistungsbeschreibung

Erlaubnispflichtige Schusswaffen/-teilen und Munition dürfen nur an berechtigten Personen überlassen werden.

Wenn Schusswaffen oder Waffenteile überlassen werden, ist dies innerhalb von 2 Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. 

Bemerkung

Die Überlassung/en ist/sind im Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.

  • Waffenbesitzkarte (Original)
  • Überlassungsnachweis über die Schusswaffen/-teilen inkl. Angaben zur erwerbenden Person/ Organisation 

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) Nr. 109.1.40 

Anzeige innerhalb von zwei Wochen

Hinweis:
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.

Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.