Schusswaffen/-teilen und Munition an Personen, Austragung/Überlassung von
Schusswaffen/-teilen und Munition an Personen, Austragung/Überlassung von
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Erlaubnispflichtige Schusswaffen/-teilen und Munition dürfen nur an berechtigten Personen überlassen werden.
Wenn Schusswaffen oder Waffenteile überlassen werden, ist dies innerhalb von 2 Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Bemerkung
Die Überlassung/en ist/sind im Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Waffenbesitzkarte (Original)
- Überlassungsnachweis über die Schusswaffen/-teilen inkl. Angaben zur erwerbenden Person/ Organisation
Welche Gebühren fallen an?
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) Nr. 109.1.40
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige innerhalb von zwei Wochen
Hinweise / Besonderheiten
Hinweis:
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.
Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.