Briefwahl
Briefwahl
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bitte den Online-Antrag nur ausfüllen und absenden, wenn Sie bei der Europawahl am 9. Juni Ihre Stimme nicht in Ihrem Wahllokal, sondern durch Briefwahl abgeben wollen.
Änderungen bereits gestellter Anträge sind über das Online-Formular NICHT möglich. Bitte wenden Sie sich für diese Fälle an das Bürgertelefon Wahlen (0531) 470-4114.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie online nur für sich selbst, NICHT für andere Personen beantragen.
Verlorene Wahlscheine werden NICHT ersetzt.
In Ihrem eigenen Interesse werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen. Die Angaben sind insbesondere für den Fall, dass Sie die Versendung der Unterlagen an eine andere als Ihre Heimatadresse wünschen, zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person erforderlich. Durch die Angabe aller Daten stellen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags sicher.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Der Versand der Briefwahlunterlagen weltweit und die Rücksendung der roten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands ist für Sie kostenfrei. Rote Wahlbriefe aus dem Ausland müssen von Ihnen ausreichend frankiert werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Online-Antrag für die Europawahl steht Ihnen vom 30. April bis einschließlich 4. Juni 2024 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein muss, damit Ihre Stimme gezählt werden kann.
Bearbeitungsdauer
Die Briefwahlunterlagen gehen Ihnen im Inland in der Regel innerhalb von drei Werktagen zu. Sollten Sie die Unterlagen nach einer Woche noch nicht erhalten haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.
Hinweise / Besonderheiten
Sollten Sie sich nach dem Stichtag zur Erstellung des Wählerverzeichnisses (28.04.2024) umgemeldet haben, geben Sie bitte als Heimatanschrift die Adresse an, an der Sie am 28.04. tatsächlich gemeldet waren. Tragen Sie Ihre neue Anschrift dann als abweichende Versandadresse ein.