Briefwahl
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 13. September und/oder die eventuelle Stichwahl am 27. September über das Online-Formular ist ab sofort möglich.
Bitte beachten Sie, dass, unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung, der Versand der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl erst am 12. August startet. Findet eine Stichwahl statt, werden die beantragten Unterlagen erst ab dem 16. September verschickt.
Bitte beachten Sie, dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein muss, damit Ihre Stimme gezählt werden kann.
Leistungsbeschreibung
Bitte füllen Sie den Online-Antrag nur aus und senden Sie ihn nur ab, wenn Sie bei der Kommunalwahl Ihre Stimme nicht in Ihrem Wahllokal, sondern durch Briefwahl abgeben wollen.
Änderungen bereits gestellter Anträge sind über das Online-Formular NICHT möglich. Bitte wenden Sie sich für diese Fälle an das Bürgertelefon Wahlen 0531 470-4114.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen dürfen Sie online nur für sich selbst, NICHT für andere Personen beantragen.
In Ihrem eigenen Interesse werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen. Die Angaben sind zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person erforderlich. Durch die Angabe aller Daten, inklusive Kontaktdaten, stellen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags auch bei erforderlichen Rückfragen sicher.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Der Versand der Briefwahlunterlagen weltweit und die Rücksendung der roten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands ist für Sie kostenfrei. Rote Wahlbriefe aus dem Ausland müssen von Ihnen ausreichend frankiert werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Online-Antrag für die Kommunalwahl steht Ihnen vom 4. August bis einschließlich 8. September 2026 zur Verfügung.
Der Versand der Unterlagen für die Hauptwahl erfolgt voraussichtlich ab dem 12. August, für eine eventuelle Stichwahl ab dem 16. September!
Bitte beachten Sie, dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein muss, damit Ihre Stimme gezählt werden kann.
Nach dem 8. September sollten die Unterlagen persönlich in der Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 beantragt werden, da eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 11. September, um 13.00 Uhr. Danach werden Unterlagen nur noch in begründeten Einzelfällen ausgegeben, z.B. bei nachweislich plötzlicher Erkrankung.
Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 ist für die reguläre Ausgabe von Briefwahlunterlagen in der Zeit vom 17. August bis 11. September 2026 zu folgenden Zeiten geöffnet
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Sie können online einen Termin reservieren. Dies ist nicht zwingend erforderlich, kann aber ggf. Wartezeiten verkürzen.
BITTE BEACHTEN SIE:
Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und entgegennehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Bearbeitungsdauer
Die Briefwahlunterlagen gehen Ihnen im Inland in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen zu. Sollten Sie die Unterlagen nach einer Woche noch nicht erhalten haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.
Was sollte ich noch wissen?
Sollten Sie sich nach dem Stichtag zur Erstellung des Wählerverzeichnisses (2. August 2026) umgemeldet haben, geben Sie bitte als Heimatanschrift die Adresse an, an der Sie am 2. August tatsächlich gemeldet waren. Tragen Sie Ihre neue Anschrift dann als abweichende Versandadresse ein.