BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Online-Formular ist nicht mehr möglich.

Der rechtzeitige Versand und Rücklauf der Briefwahlunterlagen könnte nicht mehr gewährleistet werden. Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße ist für die reguläre Ausgabe noch bis Freitag 21. Februar, 15 Uhr geöffnet. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch in besonderen Fällen, zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ausgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein muss, damit Ihre Stimme gezählt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Bitte füllen Sie den Online-Antrag nur aus und senden Sie ihn nur ab, wenn Sie bei der Bundestagswahl Ihre Stimme nicht in Ihrem Wahllokal, sondern durch Briefwahl abgeben wollen.

Änderungen bereits gestellter Anträge sind über das Online-Formular NICHT möglich. Bitte wenden Sie sich für diese Fälle an das Bürgertelefon Wahlen (0531) 470-4114.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie online nur für sich selbst, NICHT für andere Personen beantragen.

In Ihrem eigenen Interesse werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen. Die Angaben sind zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person erforderlich. Durch die Angabe aller Daten stellen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags sicher.

Es fallen keine Gebühren an.

Der Versand der Briefwahlunterlagen weltweit und die Rücksendung der roten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands ist für Sie kostenfrei. Rote Wahlbriefe aus dem Ausland müssen von Ihnen ausreichend frankiert werden.

Der Online-Antrag für die Bundestagswahl steht Ihnen vom 14. Januar bis einschließlich 18. Februar 2025 zur Verfügung.

Der Versand der Unterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 5. Februar!

Bitte beachten Sie, dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein muss, damit Ihre Stimme gezählt werden kann.

Nach dem 18. Februar sollten die Unterlagen persönlich in der Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 beantragt werden, da eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Februar, um 15.00 Uhr. Danach werden Unterlagen nur noch in begründeten Einzelfällen ausgegeben, z.B. bei nachweislich plötzlicher Erkrankung. 

Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 ist für die reguläre Ausgabe von Briefwahlunterlagen in der Zeit vom 7. bis 21 Februar 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet

Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
 
BITTE BEACHTEN SIE:

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und entgegennehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.

Unabhängig von der Beantragung startet der Versand der Briefwahlunterlagen erst in der ersten Februarwoche. Die Briefwahlunterlagen gehen Ihnen ab dann im Inland in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen zu. Sollten Sie die Unterlagen nach einer Woche noch nicht erhalten haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.

Sollten Sie sich nach dem Stichtag zur Erstellung des Wählerverzeichnisses (12. Januar 2025) umgemeldet haben, geben Sie bitte als Heimatanschrift die Adresse an, an der Sie am 12. Januar tatsächlich gemeldet waren. Tragen Sie Ihre neue Anschrift dann als abweichende Versandadresse ein.