Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein), Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
 
Benötigt werden hierfür:
  • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
  • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

Die Beantragung erfolgt durch die gesetzliche Vertretung oder den Jugendlichen/ die Jugendliche (ab dem 16. Lebensjahr).

  • vor Ort (mit vorheriger Terminvereinbarung)
  • online (siehe Downloads & Links)

Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.