Gaststättenbetrieb, Anzeige - Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen


Leistungsbeschreibung

Wird bei einer juristischen Person, die ein Gaststättengewerbe betreibt, eine andere Person zur Vertretung berufen, so ist dies unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Die Anzeige kann formlos erstattet werden. Es empfiehlt sich aber die Anzeige schriftlich oder elektronisch vorzunehmen, da bei einer mündlich vorgetragenen Meldung eine Niederschrift angefertigt wird und der dadurch entstehende Aufwand sich auf die Gebührenhöhe auswirkt.

Die Gebührenhöhe errechnet sich nach dem entstehenden Zeitaufwand. Erfolgt eine Anzeige unvollständig oder unrichtig und ist sie daher zu beanstanden, wirkt sich dies auf die Gebührenhöhe aus.