Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
Leistungsbeschreibung
Zum Zweck des Studiums kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt werden. Das Studium muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder vergleichbaren Einrichtung erfolgen und der Hauptzweck des Aufenthalts im Bundesgebiet sein. Ein Abend-, Wochenend-, Fern- oder Onlinestudium genügt nicht als Voraussetzung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen (studienvorbereitende Sprachkurse, Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung), sowie die Promotion (PhD).
Wenn Sie eine Berufsausbildung absolvieren, kontaktieren Sie bitte den allgemeinen Bereich der Ausländerbehörde per E-Mail.
Verfahrensablauf
Bitte reichen Sie zwei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bzw. des Visums (bei visumsfreier Einreise unverzüglich) die erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder alternativ per Post ein. Sie werden nach abschließender Prüfung der Unterlagen zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten mit einem Termin eingeladen. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden bereits im Visumverfahren durch die deutsche Auslandsvertretung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde geprüft. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Auslandsvertretung.
Antragsteller*innen die ohne Visum nach Deutschland einreisen, können die Voraussetzungen bei der zuständigen Ausländerbehörde bzw. in Braunschweig von der „Servicestelle für Studenten und Gastwissenschaftler“ per E-Mail erfragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Passersatz, bei Ersteinreise mit Visum und Einreisestempel)
- Aktuelles biometrisches Foto (Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr akzeptieren. Nähere Informationen finden Sie unter "Hinweis".)
- Aktuelles Aufenthaltsdokument (Visum, eAT-Karte und Zusatzblatt, Fiktionsbescheinigung o.ä.)
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Stipendium oder Verpflichtungserklärung; für 2023: 934,00 € pro Monat)
- Wohnraumnachweis (Mietbescheinigung und Mietvertrag, ggf. Terminbuchung zur Wohnsitzanmeldung)
- Aktuelle Krankenversicherungsbescheinigung
- Aufenthaltszweck Studium: Zulassungsbescheid, aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, aktueller Studienverlauf
- Aufenthaltszweck Studienvorbereitung: aktuelle Teilnahmebescheinigung Studienkolleg oder aktuelle Teilnahmebescheinigung Sprachkurs, Feststellungszeugnis oder DSH, DSD, TOEFL, IELTS Zeugnis, Zertifikat Goethe-Institut, telc GmbH, ÖSD, TestDAF
- Aufenthaltszweck Promotion: aktuelle Bescheinigung über die Promotionsbetreuung und deren voraussichtliche Dauer
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren für Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von bis zu 100,00 € erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung/ Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Bundesregierung:
Hinweise / Besonderheiten
Bitte beachten Sie:
Ab dem 01.05.2025 dürfen Fotos für elektronische Aufenthaltstitel nur noch digital erfasst werden. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr akzeptieren.
Bitte nutzen Sie das Erfassungsgerät „SpeedCapture“ der allgemeinen Bürgerangelegenheiten (Wartebereich 1) oder in der Ausländerstelle (Wartebereich 2). Die Aufnahme eines digitalen Fotos an diesem Gerät kostet 6,00 Euro pro Person. Ein Ausdruck dieses Fotos oder ein Zusenden ist nicht möglich. Bitte planen Sie für diesen Vorgang genügend Zeit ein (es kann zu Wartezeiten kommen).
Alternativ können Sie auch bei einem angeschlossenen Anbieter vorab ein digitales Foto aufnehmen lassen. Hier erhalten Sie einen QR-Code den Sie bei Ihrer Vorsprache in der Ausländerbehörde vorlegen können. Hier finden Sie kompatible Anbieter.