Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium


Leistungsbeschreibung

Zum Zweck des Studiums kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt werden. Das Studium muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder vergleichbaren Einrichtung erfolgen und der Hauptzweck des Aufenthalts im Bundesgebiet sein. Ein Abend-, Wochenend-, Fern- oder Onlinestudium genügt nicht als Voraussetzung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen (studienvorbereitende Sprachkurse, Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung), sowie die Promotion (PhD).

Wenn Sie eine Berufsausbildung absolvieren, kontaktieren Sie bitte den allgemeinen Bereich der Ausländerbehörde per E-Mail.

Bitte reichen Sie zwei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bzw. des Visums (bei visumsfreier Einreise unverzüglich) die erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder alternativ per Post ein. Sie werden nach abschließender Prüfung der Unterlagen zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten mit einem Termin eingeladen. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. 

Die Ausländerbehörde beauftragt anschließend die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie per E-Mail einen weiteren Termin zur Abholung der eAT-Karte.

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

Für die Wohnsitzanmeldung bzw. Ummeldung müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden bereits im Visumverfahren durch die deutsche Auslandsvertretung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde geprüft. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Auslandsvertretung.

Antragsteller*innen die ohne Visum nach Deutschland einreisen, können die Voraussetzungen bei der zuständigen Ausländerbehörde bzw. in Braunschweig von der „Servicestelle für Studenten und Gastwissenschaftler“ per E-Mail erfragen.

  • Antragsformular
  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Passersatz, bei Ersteinreise mit Visum und Einreisestempel)
  • Aktuelles biometrisches Foto (Fotoautomaten stehen auch in der Ausländerbehörde zur Verfügung)
  • Aktuelles Aufenthaltsdokument (Visum, eAT-Karte und Zusatzblatt, Fiktionsbescheinigung o.ä.)
  • Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Stipendium oder Verpflichtungserklärung; für 2023: 934,00 € pro Monat)
  • Wohnraumnachweis (Mietbescheinigung und Mietvertrag, ggf. Terminbuchung zur Wohnsitzanmeldung)
  • Aktuelle Krankenversicherungsbescheinigung
  • Aufenthaltszweck Studium: Zulassungsbescheid, aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, aktueller Studienverlauf
  • Aufenthaltszweck Studienvorbereitung: aktuelle Teilnahmebescheinigung Studienkolleg oder aktuelle Teilnahmebescheinigung Sprachkurs, Feststellungszeugnis oder DSH, DSD, TOEFL, IELTS Zeugnis, Zertifikat Goethe-Institut, telc GmbH, ÖSD, TestDAF
  • Aufenthaltszweck Promotion:  aktuelle Bescheinigung über die Promotionsbetreuung und deren voraussichtliche Dauer

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Es werden Gebühren für Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von bis zu 100,00 € erhoben.

BAR oder mit EC-Karte – die Zahlung mit Kreditkarte ist NICHT möglich.

Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung/ Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Bundesregierung:

Was sollte ich noch wissen?  (Flyer der Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler)