Förderprogramm für Gewässer-, Natur- oder Klimaschutz sowie für Klimawandelanpassung ("Ökotopf")
Förderprogramm für Gewässer-, Natur- oder Klimaschutz sowie für Klimawandelanpassung ("Ökotopf")
Textblöcke ein-/ausklappenMit der Förderung soll die Attraktivität insbesondere der ehrenamtlichen Durchführung von allgemeinen Maßnahmen im Bereich des Gewässer- und Naturschutz sowie des Klimas erhöht und die Erreichung der im Klimaschutzkonzept der Stadt Braunschweig formulierten Klimaschutzziele unterstützt werden.
Leistungsbeschreibung
In der Förderrichtlinie für Gewässer- und Naturschutz sowie Klima („Ökotopf“) wird zwischen der Projektförderung und der institutionellen Förderung unterschieden.
Bitte lesen Sie sich die Förderrichtlinien und dessen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung sorgfältig durch.
Verfahrensablauf
Nach Beendigung der Maßnahme sind bei einer Projektförderung die Kopien der Originalrechnungen für die Durchführung und Ausgaben der Projekte vorzulegen.
Bei einer institutionellen Förderung sind im Verwendungsnachweis alle Ausgaben und Einnahmen übersichtlich und verständlich aufzuführen und ggf. Nachweise in Form von Rechnungen und Kostenaufstellungen einzureichen.
Die Stadt Braunschweig kann verlangen, dass ergänzende Belege beigebracht werden und behält sich vor, die Projektvorhaben oder Organisationen zu besichtigen.
Voraussetzungen
Gefördert werden Projekte mit einer Relevanz für den regionalen Gewässer-, Natur- oder Klimaschutz sowie für Klimawandelanpassung in Braunschweig, die in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Die Projekte sollen im Interesse der Öffentlichkeit stehen.
Förderkulissen können beispielsweise sein:
- Biotoppflegemaßnahmen
- Maßnahmen für die Lebensraumverbesserung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten
- Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt
- Einschlägige Bildungsarbeit
- Maßnahmen zur Förderung der Klimawandelanpassung
- Entsiegelungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung
- Gewässerrenaturierungen
Grundsätzlich nicht förderfähig sind:
- Grunderwerb
Die Förderrichtlinie findet Anwendung im Stadtgebiet der Stadt Braunschweig. Antragsbefugt sind ehrenamtlich tätige Vereine und Initiativen oder vergleichbare Zusammenschlüsse, die sich für eine Verbesserung des städtischen Umweltschutzes einsetzen.