Personalausweis - Nachträgliches Aktivieren/Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
Personalausweis - Nachträgliches Aktivieren/Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der neue Personalausweis, der seit dem 1. November 2010 ausgestellt wird, ermöglicht durch einen integrierten Chip ein sicheres Ausweisen im Internet. Mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion (auch e-ID-Funktion genannt) können Sie im Internet einfacher und sicherer als bisher z. B. Versicherungen abschließen oder in Online-Shops einkaufen.
Bei Personalausweisen, die mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgehändigt wurden, kann diese Funktion nachträglich aktiviert werden. Ein Ausschalten bzw. Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion ist künftig nicht mehr möglich.
Um den elektronischen Personalausweis für Online-Services nutzen zu können, ist für dessen Aktivierung eine PIN erforderlich. Sowohl die Aktivierung als auch die PIN können online beantragt werden, ein persönliches Erscheinen ist nicht mehr erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, ausgestellt ab dem 1. November 2010
Welche Gebühren fallen an?
- gebührenfrei