Personalausweis - Nachträgliches Aktivieren/Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
Personalausweis - Nachträgliches Aktivieren/Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.
Leistungsbeschreibung
Der Personalausweis ermöglicht durch einen integrierten Chip ein sicheres Ausweisen im Internet. Mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion (auch e-ID-Funktion genannt) können Sie im Internet einfacher und sicherer als bisher z. B. Versicherungen abschließen oder in Online-Shops einkaufen.
Bei Personalausweisen, die mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgehändigt wurden, kann diese Funktion nachträglich aktiviert werden. Ein Ausschalten bzw. Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion ist nicht möglich.
Um den elektronischen Personalausweis für Online-Services nutzen zu können, ist für dessen Aktivierung eine PIN erforderlich. Für das Setzen der PIN ist ein persönlicher Termin vor Ort notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Welche Gebühren fallen an?
- Es fallen keine Gebühren an