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Personalausweis - Nachträgliches Aktivieren/Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion


Leistungsbeschreibung

Der neue Personalausweis, der seit dem 1. November 2010 ausgestellt wird, ermöglicht durch einen integrierten Chip ein sicheres Ausweisen im Internet. Mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion (auch e-ID-Funktion genannt) können Sie im Internet einfacher und sicherer als bisher z. B. Versicherungen abschließen oder in Online-Shops einkaufen.

Bei Personalausweisen, die mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgehändigt wurden, kann diese Funktion nachträglich aktiviert werden. Ein Ausschalten bzw. Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion ist künftig nicht mehr möglich.

Um den elektronischen Personalausweis für Online-Services nutzen zu können, ist für dessen Aktivierung eine PIN erforderlich. Sowohl die Aktivierung als auch die PIN können online beantragt werden, ein persönliches Erscheinen ist nicht mehr erforderlich.

  • Personalausweis, ausgestellt ab dem 1. November 2010
  • gebührenfrei