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Hundesteuer, Anmeldung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Leistungsbeschreibung

Hundesteuerpflichtig ist jeder Hundehalter, der einen mehr als drei Monate alten Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Der Hund muss bei der Stadt angemeldet werden. Es ergeht ein Steuerbescheid und der Hundehalter bekommt eine Steuermarke mit der Registriernummer für das Tier, die außerhalb des eigenen Grundstücks mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt werden muss.

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund in die Stadt Braunschweig zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rasse anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Braunschweig durchgeführt wird.