BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Der Abbruch eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist genehmigungsfrei, bedarf aber einer Anzeige, sofern es sich um ein Hochhaus oder einem nicht im Anhang zur NBauO genannten Teil einer baulichen Anlage handelt.

Leistungsbeschreibung

Für die Anzeige eines Abbruchs eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage erhält die Bauherrin oder der Bauherr eine Bestätigung.

Mit der Baumaßnahme darf nicht vor Ablauf eines Monats nach Erteilung der Bestätigung begonnen werden.

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sieht seit dem 01.01.2022 eine digitale Antragsstellung sowie eine elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren vor.

Die Anzeige ist digital bei der Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt einzureichen. In Einzelfällen kann die Anzeige schriftlich in Papierform vorgelegt werden.

Nähere Informationen zur digitalen Einreichung erhalten Sie über die Seite „Digitales Bauantragsverfahren ITeBAU“.

Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

Zusätzlich ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung des abzubrechenden Objektes beizufügen.

Für die Antragsbearbeitung sind das Antragsformular nebst Anlagen digital und die Erklärung für die Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren per Fax/per Post zu übermitteln (s. Downloads/Links & Onlinedienste).

Die Bauvorlagen sind der Anzeige grundsätzlich bei der Formularübermittlung beizufügen. Die zwingend erforderliche Teilnahmeerklärung muss innerhalb einer Woche bei der Bauordnung ankommen.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie in dieser Liste.

Die Gebühren für eine Abbruchanzeige richten sich nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung und betragen 90 Euro pro Anzeige. 

Eine nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung, wie. z.B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht, ist gesondert bei der jeweiligen zuständigen Behörde zu beantragen.