Unterhaltsvorschuss


Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für allein Erziehende, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat gezahlt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für allein Erziehende. Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Die zuständige Stelle tritt zunächst in Vorlage.

Terminabsprachen könne Sie entweder telefonisch, per E-Mail oder online vornehmen.

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
  • Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
  • ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtanwalt
  • ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
  • ggf. Beschluss oder Urkunde über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
  • Einkunftsnachweise wie z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
  • für Kinder ab 15 Jahre, die keine allgemein bildende Schule mehr besuchen, außerdem Einkommensnachweise (Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag, Gehaltsbescheinigungen, Nachweise über Einkommen aus Vermögen o.ä.)