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Übermittlungssperre im Melderegister, Eintragung einer


Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für festgelegte Fälle ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

Leistungsbeschreibung

Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
  • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

Die Übermittlungssperre können Sie

  • persönlich oder
  • online

beantragen.

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Die Übermittlungssperre ist bis zu ihrem Widerruf gültig.