Großraum- und Schwertransport, Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den
Großraum- und Schwertransport, Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird auf Antrag erteilt. Die Antragstellung kann online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) erfolgen (siehe "Downloads/Links").
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
Beförderung einer unteilbaren Ladung,
Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Entscheidung für Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung fallen Gebühren in Höhe von min. 40,00€ bis zu max. 1300,00€ an. Die Gebühr errechnet sich bundeseinheitlich nach Maßgabe des Anhangs zu Gebühren-Nummer 263.1.1 der GebOSt (Entscheidung über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- und Schwertransporten nach §29 Abs. 3 oder §46 Abs.1 S. 1 Nr. 5 StVO). Der entsprechende Gebührenrechner ist im Verfahren VEMAGS auch für Antragsteller nutzbar und ermöglicht bereits im Vorfeld eine annähernde Kosteninformation für Antragsteller.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für den Antrag gibt es generell keine Frist, jedoch ist es grundsätzlich vorteilhaft, im Hinblick auf die in der Regel notwendige Anhörung verschiedener Straßenbaulastträger den Antrag möglichst früh zu stellen.