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Hundesteuer, Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt, eingeht oder der Halter/die Halterin wegzieht. Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens oder des Eingehens durch den Hundehalter/die Hundehalterin nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Abmeldung erfolgt.

Neben der Abmeldung des Hundes ist auch die Hundesteuermarke zurückzugeben. 

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig, dies erfolgt nicht durch die Stadt Braunschweig.