Bürgerschaftliches Engagement ist unverzichtbar. Deshalb möchte die Stadt Braunschweig freiwillig engagierten Personen Wertschätzung und Dank ausdrücken. Mit der neuen Ehrenamtskarte (E-Karte) kommen Sie in den Genuss vielfältiger Vergünstigungen. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.

Leistungsbeschreibung

Unabhängig von Ihrem Wohnort erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte möchte die Stadt Braunschweig bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches "Dankeschön" für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb?

  1. Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus. Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation). Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig.
  2. Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleiter:in Card). Dann können Sie ebenfalls die Ehrenamtskarte erhalten. Im Antragsformular können Sie das entsprechend ankreuzen und benötigen dann keinen Nachweis der geleisteten Stunden.
  3. Sie sind aktiv engagiert bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder sind freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. Sie benötigen keinen Nachweis von Stunden, sondern weisen die Ausbildung nach.

Wie lange ist die Karte gültig?

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.

Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

Sie können die Ehrenamtskarte über ein Online-Formular im FreiwilligenServer Niedersachsen (www.freiwilligenserver.de) digital beantragen. 

Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?

Inhaberinnen und Inhaber der E-Karte können in ganz Niedersachsen und Bremen eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören günstige Eintrittspreise für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie für Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Vor Ort erkennen Sie Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, oft an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen kann im Internet unter www.freiwilligenserver.de eingesehen werden.

Die E-Karte wird mit der Post zugestellt, sowie sie von der Niedersächsischen Staatskanzlei, die für die Ausstellung zuständig ist, der Stadt Braunschweig zugegegangen ist.

Für die Ehrenamtskarte benötigen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag, der von der Organisation bestätigt werden muss, bei der Sie ehrenamtlich tätig sind.