Lastschriftverfahren (für Zahlungen an die Stadt)
Lastschriftverfahren (für Zahlungen an die Stadt)
Textblöcke ein-/ausklappenZur Vereinfachung von fristgerechten Zahlungen an die Stadtkasse bietet sich das Lastschriftverfahren an. Die Stadtkasse berücksichtigt dabei mögliche Änderungen in der Höhe regelmäßig zu zahlender Beträge und sorgt selbst für eine fristgerechte Abbuchung.
Leistungsbeschreibung
Beim Lastschriftverfahren wird die Stadtkasse ermächtigt, Beträge vom Girokonto des Zahlungspflichtigen einziehen zu dürfen. Der Kontoinhaber erhält über seinen Bankkontoauszug einen Nachweis über die abgebuchten Beträge.
Der Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass sich der Zahlungspflichtige selbst um nichts kümmern muss. Er muss weder Überweisungen durchführen noch bei regelmäßigen Zahlungen auf die Einhaltung der Termine achten.
Die Stadt erspart sich die Erstellung und den Versand von Zahlungserinnerungen mit event. weiteren Gebühren.
Abbuchungen können für alle wiederkehrenden Forderungen der Stadt vorgenommen werden. ( z.B. für Grundbesitzabgaben, Kita-Gebühren usw.) Wird eine in Auftrag gegebene Abbuchung jedoch von der Bank mangels Deckung nicht eingelöst (Rücklastschrift) so entstehen Stornogebühren, die dem Kontoinhaber wieder in Rechnung gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Stadtkasse muss schriftlich zum Lastschriftverfahren ermächtigt werden. Dies kann formlos unter Angabe des Namens, Anschrift, Kassenzeichen bzw. Verwendungszweck sowie Bankverbindung und Unterschrift erfolgen. Sie können auch das vorgefertigte Formular verwenden.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Hinweise / Besonderheiten
Der Zahlungspflichtige ist vor unberechtigten Abbuchungen im großen Umfang gesetzlich geschützt. Er kann innerhalb von sechs Wochen jede Abbuchung direkt von seiner Bank rückgängig machen lassen. Selbstverständlich können unberechtigte Abbuchungen auch später noch zurückgefordert und z. B. vor Gericht eingeklagt werden.
Eine Einzugsermächtigung kann außerdem jederzeit widerrufen werden.