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Auskünfte zur Anwendung des Mietspiegels

Leistungsbeschreibung

Im sogenannten Mietspiegel sind Informationen zur Höhe von ortsüblichen Mieten gesammelt. Er dient als Orientierungshilfe, wie die für eine bestimmte Wohnung zu zahlende Miete im Verhältnis zu anderen Mieten zu beurteilen ist.

Für Vermieter*innen bildet der Mietspiegel einen gesetzlichen Richtwert (z. B. bei der Erhöhung von Mieten für bestehende Mietverträge). Der Mietspiegel versucht, neben der Größe und Ausstattung von Wohnungen (Fenster, Balkon, Heizungsart, Barrierefreiheit, etc.) auch deren Lage (Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten usw.) zu berücksichtigen, um so einen möglichst genauen Vergleich zu erlauben.

Weitergehende Informationen ergeben sich aus den dem Mietspiegel vorangestellten Erläuterungen.

Der Mietspiegel von Braunschweig 2025 ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 08.04.2025 als qualifizierter Mietspiegel in Kraft getreten.

  • ggf. Mietvertrag
  • Mieterhöhungsverlangen

Es findet eine Beratung zur Anwendung des Mietspiegels statt. In Fällen, die das Mietrecht betreffen, wenden Sie sich bitte an Rechtsbeistände sowie an die Interessenverbände Mieterverein bzw. den Haus + Grund Braunschweig Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.