Mietspiegel
Mietspiegel
Textblöcke ein-/ausklappenAuskünfte zur Anwendung des Mietspiegels
Leistungsbeschreibung
Im sogenannten Mietspiegel sind Informationen zur Höhe von ortsüblichen Mieten gesammelt. Er dient als Orientierungshilfe, wie die für eine bestimmte Wohnung zu zahlende Miete im Verhältnis zu anderen Mieten zu beurteilen ist.
Für Vermieter*innen bildet der Mietspiegel einen gesetzlichen Richtwert (z. B. bei der Erhöhung von Mieten für bestehende Mietverträge). Der Mietspiegel versucht, neben der Größe und Ausstattung von Wohnungen (Fenster, Balkon, Heizungsart, Barrierefreiheit, etc.) auch deren Lage (Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten usw.) zu berücksichtigen, um so einen möglichst genauen Vergleich zu erlauben.
Weitergehende Informationen ergeben sich aus den dem Mietspiegel vorangestellten Erläuterungen.
Ein neuer Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. September 2022 in Kraft.
Ein Link zum Online-Mietspiegelrechner wird zudem implementiert.
Im Mietspiegel 2022 beträgt die Durchschnittsmiete 7,08 Euro/m² (nettokalt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Mietvertrag
- Mieterhöhungsverlangen
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
sofortige Beratung
Rechtsgrundlage
keine
Hinweise / Besonderheiten
Es findet eine Beratung zur Anwendung des Mietspiegels statt. In Fällen, die das Mietrecht betreffen, wenden Sie sich bitte an Rechtsbeistände sowie an die Interessenverbände Mieterverein bzw. den Haus + Grund Braunschweig Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.