Steuerliche Bescheinigung, Ausstellung einer
Steuerliche Bescheinigung, Ausstellung einer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für die Erteilung einer Konzession für Gaststätten, Trinkhallen, den Güterkraftverkehr, das Taxengewerbe usw. benötigen Sie eine so genannte "Steuerliche Bescheinigung". Sie wird entweder durch das Finanzamt (für Landes- bzw. Bundessteuern) oder durch die Steuerabteilung der Stadt ausgestellt.
Beachtung: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen die dem Erwerb einer Immobilie dienen, werden ausschließlich durch das hierfür zuständige Finanzamt ausgestellt.
Für die Ausstellung der Steuerlichen Bescheinigung erhebt die Stadt Braunschweig ab 1.Januar 2011 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR. Die Gebühr wird mit der Ausstellung der steuerlichen Bescheinigung erhoben.
Die Bescheinigung können Sie telefonisch unter (0531 470–2326 oder 470-2319), schriftlich oder persönlich beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bei persönlicher Antragstellung in der Steuerabteilung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit
- Angaben über die Stelle, für die die Bescheinigung benötigt wird
- Eine schriftliche Vollmacht für den Fall, dass die Bescheinigung für eine andere Person abgeholt wird
Welche Gebühren fallen an?
- 20,00 €