Gewerbe, Abmeldung
Gewerbe, Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenAbmeldung eines Gewerbes
Leistungsbeschreibung
Wer ein stehendes Gewerbe (Haupt- oder Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Eine Abmeldung ist auch erforderlich, wenn die Betriebsstätte im Bereich der bisher zuständigen Behörde aufgegeben wird, weil sie in den Bereich einer anderen Behörde verlegt wurde. Dort ist dann eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Die Gewerbeabmeldung ist schriftlich unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks vorzunehmen.
Sie können die Abmeldung auch elektronisch bei der Stadt Braunschweig einreichen. Hierzu werden Sie auf das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) weitergeleitet. Dieses elektronische Verfahren beinhaltet auch die Möglichkeit der Onlinezahlung (siehe Downloads/Links).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis (bei Ausländern: Pass)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr 29,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Maximal 3 Werktage bis man eine Bestätigung erhält.
Rechtsgrundlage
§ 14 Gewerbeordnung in Verbindung mit der Gewerbeanzeigeverordnung