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Abmeldung eines Gewerbes

Leistungsbeschreibung

Wer ein stehendes Gewerbe (Haupt- oder Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Eine Abmeldung ist auch erforderlich, wenn die Betriebsstätte im Bereich der bisher zuständigen Behörde aufgegeben wird, weil sie in den Bereich einer anderen Behörde verlegt wurde. Dort ist dann eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Die Gewerbeabmeldung ist schriftlich unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks vorzunehmen.

Sie können die Abmeldung auch elektronisch bei der Stadt Braunschweig einreichen. Hierzu werden Sie auf das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) weitergeleitet. Dieses elektronische Verfahren beinhaltet auch die Möglichkeit der Onlinezahlung (siehe Downloads/Links).

  • Personalausweis (bei Ausländern: Pass)

Maximal 3 Werktage bis man eine Bestätigung erhält.

§ 14 Gewerbeordnung in Verbindung mit der Gewerbeanzeigeverordnung