Meldung von Veränderungen bei einer gewerblichen Tätigkeit.

Leistungsbeschreibung


Wenn ein Gewerbetreibender seine Tätigkeit auf Bereiche ausgedehnt, die nicht zu seinen bisherigen Tätigkeiten gehören, oder sich die Adresse seines Betriebs geändert hat, muss er dies der Behörde durch eine Ummeldung anzeigen. Weitere Änderungen (Name, Privatadresse, teilweise Aufgabe der bisher angezeigten Tätigkeiten etc.) können freiwillig gemeldet werden. Bei einer Verlegung des Betriebs in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde ist anstelle einer Ummeldung eine An- und Abmeldung erforderlich.

Sie können die Ummeldung auch elektronisch bei der Stadt Braunschweig einreichen. Hierzu werden Sie auf das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) weitergeleitet. Dieses elektronische Verfahren beinhaltet auch die Möglichkeit der Onlinezahlung (siehe Downloads/Links).

Welche Unterlagen werden benötigt?


Personalausweis, bei Ausländern Pass

Welche Gebühren fallen an?


Nach Zeitaufwand, Höchstgebühr 43,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?


maximal 3 Werktage

Rechtsgrundlage


§ 14 Gewerbeordnung in Verbindung mit der Gewerbeanzeigeverordnung

Hinweise / Besonderheiten


Die Meldung ist schriftlich unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks vorzunehmen.