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Pfandleihe, Erlaubnis


Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig Geld verleiht und dies durch Entgegennahme von Pfändern absichert, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis.

Antrag(schriftlich und unterschrieben) 

Bei Antragstellung für eine natürliche Person (auch als eingetragener Kaufmann oder geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft):

Personalausweis bzw. bei Ausländern Pass 

Führungszeugnis für Behörden, Belegart OG

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 

Steuerliche Bescheinigungen aller Finanzämter, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war. 

Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis aller Bundesländer, in denen der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in denen er gewerblich tätig war. 

Bescheinigungen aller Insolvenzgerichte, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten 5 Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war, dass dort weder ein Insolvenzverfahren anhängig noch beantragt ist. 

Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechender Sicherheiten (alle Betriebskosten und Lebensunterhalt für das erste Halbjahr). Verwenden Sie die Selbstauskunft.

Bei Antragstellung für eine juristische Person: 

Handelsregisterauszug 

Personalausweis bzw. bei Ausländern Pass aller vertretungsberechtigten Personen 

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9,
für die juristische Person und alle vertretungsberechtigten Personen 

Führungszeugnis für Behörden, Belegart OG für alle vertretungsberechtigten Personen

Steuerliche Bescheinigungen für die juristische Person von allen Finanzämtern, in deren Bezirk sie in den letzten drei Jahren gewerblich tätig war.
Für alle vertretungsberechtigten Personen sind diese Bescheinigungen von allen Finanzämtern vorzulegen, in deren Bezirk diese in den letzten drei Jahren gewohnt haben und ggf. zusätzlich in deren Bezirk sie gewerblich tätig waren. 

Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis aller Bundesländer, in denen die juristische Person in den letzten drei Jahren gewerblich tätig war.
Für alle vertretungsberechtigten Personen sind diese Bescheinigungen für alle Bundesländer vorzulegen, in denen sie in den letzten drei Jahren gewohnt haben und ggf. zusätzlich in denen sie gewerblich tätig waren. 

Bescheinigungen aller Insolvenzgerichte, in deren Bezirk die juristische Person in den letzten drei Jahren gewerblich tätig war, dass dort weder ein Insolvenzverfahren anhängig noch beantragt ist.
Für alle vertretungsberechtigten Personen sind diese Bescheinigungen von allen Insolvenzgerichten vorzulegen, in deren Bezirk sie in den letzten drei Jahren gewohnt haben und ggf. zusätzlich in deren Bezirk sie gewerblich tätig waren.

Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechender Sicherheiten (alle Betriebskosten und Lebensunterhalt für das erste Halbjahr). Verwenden Sie die Selbstauskunft.

Bei der Ausübung des Gewerbes als persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft sind auch für die Personengesellschaft Unterlagen gemäß der oben angeführten Vorgaben vorzulegen: 

Handelsregisterauszug (nicht bei einer GbR) 

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 

Steuerliche Bescheinigungen 

Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis 

Bescheinigungen aller Insolvenzgerichte

Nach Zeitaufwand, Höchstgebühr jedoch 230,00 €

In Abhängigkeit von der Vorlage der anzufordernden Unterlagen

§ 34 Gewerbeordnung