Versteigerung, Anzeige einer


Leistungsbeschreibung

Eine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin anzuzeigen.

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Versteigerererlaubnis
  • schriftliche Anzeige aus der hervorgehen muss:
    • Ort und Zeitpunkt der Versteigerung und
    • Gattung der zu versteigernden Ware
    • Bei Versteigerung von Waren,
      1. die zu einem Nachlass oder einer Insolvenzmasse gehören oder
      2. wegen Geschäftsaufgabe veräußert werden oder
      3. im Wege der öffentlichen Versteigerung aufgrund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden (§ 383 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und
      4. in offenen Verkaufsstellen angeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht,

werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:

  • der Anlass der Versteigerung sowie
  • der Name und die Anschrift der Auftraggeber

Es fallen keine Gebühren an.

  • Anzeigefrist: 2 Wochen