Gewerbe, Anmeldung
Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit muss der Stadt Braunschweig angezeigt werden. Dies gilt nicht für freiberufliche Tätigkeiten z. B. Rechtsanwälte.
Die Gewerbeanmeldung ist schriftlich unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks vorzunehmen.
Wenn Sie sich noch in der Vorbereitungsphase für Ihr Unternehmen befinden, dann nutzen Sie doch die Informationen zur Existenzgründung. Den Link finden unter Downloads / Links.
Sie können die Anmeldung auch elektronisch bei der Stadt Braunschweig einreichen. Hierzu werden Sie auf das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) weitergeleitet. Dieses elektronische Verfahren beinhaltet auch die Möglichkeit der Onlinezahlung (siehe Downloads/Links).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis (bei Ausländern Pass)
- Bei juristischen Personen oder im Handelsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Handelsregisterauszug
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand, Höchstgebühr 43,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Maximal 3 Werktage.
Rechtsgrundlage
§ 14 Gewerbeordnung in Verbindung mit der Gewerbeanzeigeverordnung
Hinweise / Besonderheiten
Für bestimmte Tätigkeiten müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden, z. B. bei handwerklichen oder erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.