Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Spielautomaten), Aufstellortbestätigung für
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Spielautomaten), Aufstellortbestätigung für
Textblöcke ein-/ausklappenBehördliche Bestätigung, dass der geplante Aufstellort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld oder Waren) aufstellen will, benötigt gemäß § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung neben der Aufstellererlaubnis noch die behördliche Bestätigung, dass der Aufstellort den Anforderungen der Spielverordnung entspricht und damit "geeignet" ist. Geeignete Aufstellorte sind z. B. Spielhallen, Gaststätten.
Eventuell ist darüber hinaus auch noch eine Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (schriftlich und unterschrieben)
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand, Höchstgebühr jedoch 76,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Etwa 3 Werktage.
Hinweise / Besonderheiten
Die Aufstellortbestätigung kann nur in Verbindung mit einer Aufstellererlaubnis zu einer rechtmäßigen Aufstellung der Spielgeräte führen.