Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Spielautomaten), Aufstellortbestätigung für


Behördliche Bestätigung, dass der geplante Aufstellort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld oder Waren) aufstellen will, benötigt gemäß § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung neben der Aufstellererlaubnis noch die behördliche Bestätigung, dass der Aufstellort den Anforderungen der Spielverordnung entspricht und damit "geeignet" ist. Geeignete Aufstellorte sind z. B. Spielhallen, Gaststätten.

Eventuell ist darüber hinaus auch noch eine Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle erforderlich.

  • Antrag (schriftlich und unterschrieben)

Nach Zeitaufwand, Höchstgebühr jedoch 76,00 €

Etwa 3 Werktage.

Die Aufstellortbestätigung kann nur in Verbindung mit einer Aufstellererlaubnis zu einer rechtmäßigen Aufstellung der Spielgeräte führen.