BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Jäger- und Falknerprüfung


Allgemeine Informationen zur Jäger- oder Falknerprüfung

Leistungsbeschreibung

Jagdschein:
Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins ist das Bestehen der Jägerprüfung. Diese Prüfung wird durch eine Prüfungskommission unter Leitung des Kreisjägermeisters abgenommen. Die Prüfung besteht aus dem jagdlichen Schießen, der schriftlichen Prüfung und der mündlich- praktischen Prüfung in einem Revier.

Die Termine für die Jägerprüfung der Stadt Braunschweig werden auf der Internetseite der Jägerschaft Braunschweig veröffentlicht. Die Zulassung zur Prüfung ist im Voraus zu beantragen. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter „Downloads“. 

Weitergehende Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Sie mit der Zulassung zur Jägerprüfung, da diese nicht öffentlich ist. 

Darüber hinaus können Fragen telefonisch unter 0531 / 470 5760 oder per Mail an jagdrechtbraunschweigde gerichtet werden.

Falknerjagdschein:
Der Falknerjagdschein ist die behördliche Erlaubnis zur Jagd mit Falken oder anderen Greifvögeln. Zur Falknerprüfung darf nur zugelassen werden, wer zuvor die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden hat.

Zu den Prüfungen wird nur zugelassen, wer spätestens 6 Monate zuvor das 15. Lebensjahr vollendet hat und die für den Erwerb eines Jagdscheines erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

Weitere Informationen zu der Falknerausbildung finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Falkenordens.

Hinweis:
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.

Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.

Eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch muss vor der Prüfung abgeschlossen sein.

Eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch muss vor der Prüfung abgeschlossen sein.

Es fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung.

  • § 23 NJagdG
  • Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung
  • Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Es ist sowohl Bargeldzahlung als auch die Zahlung mit der EC-Karte möglich.