Allgemeine Informationen zur Jäger- oder Falknerprüfung

Leistungsbeschreibung

Jagdschein:
Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins ist das Bestehen der Jägerprüfung. Diese Prüfung wird durch eine Prüfungskommission unter Leitung des Kreisjägermeisters abgenommen. Die Prüfung besteht aus dem jagdlichen Schießen, der schriftlichen Prüfung und der mündlich- praktischen Prüfung in einem Revier.

Falknerjagdschein:
Der Falknerjagdschein ist die behördliche Erlaubnis zur Jagd mit Falken oder anderen Greifvögeln. Zur Falknerprüfung darf nur zugelassen werden, wer zuvor die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden hat.

Zu den Prüfungen wird nur zugelassen, wer spätestens 6 Monate zuvor das 15. Lebensjahr vollendet hat und die für den Erwerb eines Jagdscheines erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

Voraussetzungen

Eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch muss vor der Prüfung abgeschlossen sein.

Welche Gebühren fallen an?

Jägerprüfung: 200,00 EUR
eingeschränkte Jägerprüfung: 140,00 EUR
Falknerprüfung: 115,00 EUR

Rechtsgrundlage

  • § 23 NJagdG
  • Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung
  • Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Hinweise / Besonderheiten

Es ist sowohl Bargeldzahlung als auch die Zahlung mit der EC-Karte möglich.

Kontaktpersonen

  • A - K <-> Herr Mutz
  • L - Z <-> Frau Hönicke
  • L - Z <-> Frau Teubner
  • A - K <-> Frau Mosemann