Personalausweis, Meldung vornehmen
Personalausweis, Meldung vornehmen
Verlust, Diebstahl oder Wiederauffinden Ihres Personalausweises sowie Änderungen der darauf enthaltenen Daten müssen Sie unverzüglich melden.
Leistungsbeschreibung
Sie müssen Ihre Personalausweisbehörde, bzw. Ihr Bürgeramt unverzüglich informieren, wenn:
- sich Daten auf Ihrem Personalausweis ändern (z. B. Ihr Name),
- Sie Ihren Personalausweis verloren haben,
- Ihr Ausweis gestohlen wurde,
- Sie den Ausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben.
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Damit Ihr Ausweis gültig bleibt, müssen die darauf enthaltenen Daten mit Ausnahme von Anschrift und Größenangabe immer aktuell sein. Diese sollten jedoch nach Möglichkeit ebenfalls unverzüglich angepasst werden.
Hinweis: Verlust oder Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei melden.
Nach der Meldung wird Ihr Online-Ausweis, sofern Sie diesen freigeschaltet haben, automatisch gesperrt. Das Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen sind dann nicht mehr möglich.
Bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Verfahrensablauf
Melden Sie Änderungen Ihrer Personalausweisdaten, den Verlust, den Diebstahl oder das Wiederauffinden nach einer Verlustmeldung Ihrer Personalausweisbehörde.
Verlust und Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei anzeigen.
Voraussetzungen
Für eine Meldung müssen Sie im Besitz eines deutschen Personalausweises sein und eine der folgenden Fälle vorliegen:
- Änderung von Daten auf Ihrem Personalausweis,
- Verlust Ihres Personalausweises,
- Diebstahl Ihres Personalausweises,
- Wiederauffinden nach Verlustmeldung.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten durch die Meldung für Sie.
Melden Sie eine Namensänderung, können z. B. Gebühren entstehen, da Ihr Personalausweis neu ausgestellt werden muss, wenn Sie keinen gültigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen oder entsprechende Urkunden Ihrerseits kostenpflichtig beschafft werden müssen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.