Wohngeld, Weiterleistung beantragen
Wohngeld, Weiterleistung beantragen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und Ihr Wohngeldbewilligungszeitraum innerhalb der nächsten zwei Monate abläuft, können Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Wohngeld ist ein monatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung für eine Eigentumswohnung/ein Eigenheim (Lastenzuschuss). Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind Mieter/innen von Wohnraum und für den Lastenzuschuss Eigentümer/innen von selbst genutztem Wohnraum.
Leistungsbeschreibung
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als
- Mietzuschuss oder als
- Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen Ihren Weiterleistungsantrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes.
- Das Formular können Sie per Post an die Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben.
- Die Behörde prüft Ihren Weiterleistungsantrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
- Im Falle einer Weiterbewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate weiter bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate weiter gewährt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Weiterleistung des Wohngelds entweder auf Vordruck (Antragsformular identisch mit Erstantrag), als Online-Antrag oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon
Je nach Ihrer Situation legen Sie aktuelle Nachweise sämtlicher Einkünfte aller Haushaltsmitglieder und einen Nachweis über die Höhe der aktuellen Wohnkosten oder der Belastung vor.
Dazu können zum Beispiel gehören:
- Verdienstbescheinigung auf Vordruck vom Arbeitgeber ausgefüllt
- Letzte Verdienstabrechnung
- erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen
- aktuelle Bescheide zum Beispiel über:
- Rentenbezüge
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Übergangsgeld - Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen
- Kontoauszüge bei Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid, Gewinn-Prognose für das aktuelle Jahr
- Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel:
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Aktuellen Nachweis über die Höhe von Zinsen, Dividenden, ggf. mit Abzug von Kapitalertragsteuer
Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben. Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:
- Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
- BAföG-Bescheid
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über die Zahlung von Renten- oder Lebensversicherungsbeiträgen
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:
- Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
- Nachweis über die aktuelle Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel
- Fremdmittelbescheinigung
- letzter Zahlungsbeleg
- gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan - aktuellen Grundsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
- gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung
Welche Fristen muss ich beachten?
Für einen lückenlosen Wohngeldbezug ist es erforderlich, den Antrag auf Weiterleistung spätestens in dem Monat nach Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.