Bau- und Planungsberatung


Die Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt bietet privaten Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Investoren, Gewerbetreibende und andere Interessenten die Möglichkeit, sich zum geltenden Bau- und Planungsrecht beraten zu lassen.

Leistungsbeschreibung

Bei der Bauberatung der Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt können Sie sich umfassend zu Ihrem Grundstück beraten lassen, z. B.:

  • Klärung der Frage, ob ein Bauvorhaben verfahrensfrei, genehmigungsfrei, jedoch mit Mitteilung oder Anzeigeverfahren oder genehmigungspflichtig ist
  • Prüfung der Rahmenbedingungen für ein Bauvorhaben, z. B. in Sanierungs- oder Überschwemmungsgebieten, im Bereich denkmalgeschützter Bauwerke usw.
  • Prüfung des Bauvorhabens auf planungsrechtliche Zulässigkeit
  • Bauordnungsrechtliche Beratung wie Grenzabstände, Einstellplätze, Brandschutz
  • Beratung hinsichtlich der Zuständigkeiten von weiteren im Verfahren zu beteiligenden Fachdienststellen
  • Informationen über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
  • Beratung zur Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht (z.B. Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz)

Für eine Bauberatung in der Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt nutzen Sie vorzugsweise das Online-Formular zur Bauberatung, da dort die für eine Bauberatung erforderlichen Angaben abgefragt werden. Alternativ ist auch eine telefonische Terminvereinbarung (siehe Kontaktperson) möglich.

Gemäß Niedersächsischer Baugebührenordnung (BauGO) sind wir verpflichtet, für Beratungen ab 15 Minuten eine Gebühr von 36,00 EUR je angefangene halbe Stunde zu berechnen.

Beratungen während eines Antragsverfahrens finden nach Terminvereinbarung weiterhin in der Stelle Bauaufsicht statt. Ihren dortigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Eingangsbestätigung Ihres Antrages.